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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung Gewährung

Bremen 99060013080000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99060013080000

Leistungsbezeichnung

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung Gewährung

Leistungsbezeichnung II

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Hilfen zur Erziehung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)
  • Gesundheitsvorsorge (1130100)
  • Behinderung (1130300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

23.02.2023

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Hat Ihr Kind eine seelische Behinderung oder ist davon bedroht? Ist seine Teilhabe an der Gesellschaft daher eingeschränkt? Dann kann eine Eingliederungshilfe helfen.

Volltext

Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Die Eingliederungshilfe unterstützt Kinder und junge Menschen mit Behinderungen, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung. 
Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt: 

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Eingliederungshilfen können so aussehen:

  • in ambulanter Form, außerhalb stationärer Einrichtungen, zum Beispiel eine Schulbegleitung
  • in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen
  • in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen
  • die Unterbringung in einer Vollzeitpflege

Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine Angststörung, Depression, Psychose, Autismus, ADHS oder eine Essstörung sein.

Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für sie zuständig ist. 

Erforderliche Unterlagen

  • Fachärztliche Stellungnahme

    Fachärztliche Stellungnahme über das Vorliegen einer seelischen oder drohenden seelischen Behinderung bei ihrem Kind. Diese kann auch das Jugendamt mit Ihrem Einverständnis einholen.

  • Personalausweis
  • Nachweis über das Sorgerecht

    Bei Bedarf. Zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister, Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht, Vertretungsmacht.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind hat eine seelische Behinderung oder ist davon bedroht. Der Zustand dauert wahrscheinlich länger als 6 Monate. 
  • Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist für Ihr Kind beeinträchtigt. 
  • Anspruchsberechtigt sind junge Menschen. Sie können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag stellen.
  • Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihrer gesetzlichen Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.

Kosten

Eingliederungshilfen in ambulanter Form sind kostenfrei. Ambulant sind zum Beispiel Schulbegleitungen. Bei teil- oder vollstationären Eingliederungshilfen in Tageseinrichtungen, bei Pflegepersonen oder in Einrichtungen über Tag und Nacht müssen Sie sich im angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

Verfahrensablauf

  • Nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Stelle auf. 
  • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies können ergänzend oder in Kombination auch eine Hilfe zur Erziehung oder Hilfen weiterer bzw. anderer Rehabilitationsträger sein. 
  • Eingliederungshilfen können nur gewährt werden, wenn ein geeigneter Arzt oder eine Ärztin eine seelische oder drohende seelische Behinderung bescheinigt. 
  • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. der/die Mitarbeitende des freien Trägers und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
  • Ggfs. wird ergänzend ein Teilhabeplanverfahren durchgeführt.
  • Sie stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe.  
  • Die zuständige Stelle beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege mit der Ausführung der Eingliederungshilfe.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Gewährung
  • Zielgruppe: Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung
  • Einteilung der Hilfen in 4 Gruppen:
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe
  • Verschiedene Formen möglich
  • Verfahren: Beratung, Antrag, Hilfeplan
  • Zuständige Stelle: zuständiges Jugendamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden