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Gebührenerhebung bei einer internationalen Adoption Erhebung

Bremen 99013025111000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013025111000

Leistungsbezeichnung

Gebührenerhebung bei einer internationalen Adoption Erhebung

Leistungsbezeichnung II

Gebühren bei einer Auslandsadoption bezahlen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Adoption (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Adoption und Pflegekinder (1020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

17.01.2023

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Was für Gebühren gibt es im Rahmen einer Adoption eines Kindes aus dem Ausland?

Volltext

Es gibt Gebühren für die Durchführung einer Eignungsprüfung durch eine staatliche Adoptionsvermittlungsstelle und für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens. Die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes informiert über die Höhe der Kosten und begleitet den Prozess.

Im Rahmen der Adoption eines Kindes aus dem Ausland entstehen weitere Kosten. Dabei handelt es sich um Kosten für Flüge, Unterkünfte, Beglaubigungen, Übersetzungen von Urkunden und Eignungsberichten sowie für den Dokumentenversand.
 

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Gebühr: 1.300€
Gebühr für eine Eignungsprüfung nach § 7b Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes.
Gebühr: 1.200€
Gebühr für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens einschließlich einer länderspezifischen Eignungsprüfung nach § 7c Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Gebührenerhebung bei einer internationalen Adoption Erhebung
  • Es entstehen verschiedene Kosten
  • Behördenseitig gibt es Gebühren für die Eignungsprüfungen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden