Eignungsfeststellung von Adoptionsbewerber:innen für eine internationale Adoption (länderspezifisch) Feststellung
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Sie möchten ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann müssen Sie sich neben der allgemeinen Prüfung für das jeweilige Land als Adoptionseltern qualifizieren.
Die Auslandsadoption unterteilt sich in 2 Eignungsprüfungen: Die allgemeine Eignungsprüfung bei der örtlichen Adoptionsvermittlungsstelle und die länderspezifische Eignungsprüfung bei einer Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes.
Bei der länderspezifischen Eignungsprüfung wird geprüft, ob Sie für die Adoption eines Kindes aus einem bestimmten Land geeignet sind. Die Eignungsprüfung wird durch eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes durchgeführt.
Der Ablauf einer internationalen Adoption verläuft in den meisten Fällen in 3 Schritten:
- Vermittlungsverfahren in Deutschland
- Adoptionsverfahren im Ausland
- Anerkennung der Adoption in Deutschland
Nach einer positiven Eignungsfeststellung durch die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft beziehungsweise. die zentrale Vermittlungsstelle des Landesjugendamtes wird die Adoptionsbewerbung an die zuständige Stelle im Heimatstaat des Kindes versandt.
- Eignungsfeststellung von Adoptionsbewerber:innen für eine internationale Adoption (länderspezifisch) Feststellung
- 2 Eignungsprüfungen notwendig: Allgemein und länderspezifisch
- Voraussetzung im Kind aus dem Ausland adoptieren zu können
- Zuständige Stelle: zuständige Auslandsvermittlungsstelle (in freier Trägerschaft oder bei der Zentralen Adoptionsvermittlungsstelle des Landesjugendamtes)