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Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer Unterstützung

Bremen 99060011113000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99060011113000

Leistungsbezeichnung

Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer Unterstützung

Leistungsbezeichnung II

Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Hilfen zur Erziehung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

16.12.2022

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil können Ihrem Kind alleine nicht helfen? Dann kann ein Erziehungsbeistand Ihr Kind unterstützen.

Volltext

Ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer kann einem Kind oder einem Jugendlichen im Alltag, im Umgang mit seinen Eltern und bei sozialen Problemen helfen. 
Mögliche Hilfen sind: 

  • Gespräche über Probleme, Ängste und Verhalten
  • Hilfe bei der Aufarbeitung von belastenden Erfahrungen
  • Unterstützung bei der Problemlösung mit der Familie, Freunden, Lehrkräften oder anderen Personen
  • Unterstützung bei Behördengängen
  • Bei älteren Jugendlichen gibt es noch weitere Hilfen: Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche
  • Hilfe bei der Loslösung von den Eltern
  • Hilfe zur Verselbständigung

Hinweis: Im Unterschied zur "sozialpädagogischen Familienhilfe" konzentriert ein Erziehungsbeistand seine Hilfe weitgehend auf das betreffende Kind oder den jungen Menschen. Er bezieht, wenn möglich, das soziale Umfeld mit ein.
Es handelt sich um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass

    Bei einer Beglaubigung eines deutschen Personalausweises/Reisepasses ist ein schriftlicher Nachweis mitzubringen, wofür diese Beglaubigung benötigt wird.

  • Nachweis über das Sorgerecht

    Zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.

Voraussetzungen

  • Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
  • Sie können nicht alle gewährleisten, dass es dem Kind gut geht
  • Die Hilfe durch einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer ist geeignet und notwendig. 

Kosten

Bei ambulanten Hilfen zur Erziehung entstehen für die antragstellende Person keine Kosten. Die Kosten übernimmt das Jugendamt.

Verfahrensablauf

  • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
  • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer für Ihr Kind sein. 
  • Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung. 
  • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
  • Das Jugendamt beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Dort ist der Erziehungsbeistand oder der Betreuungshelfer angestellt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist individuell.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer Unterstützung 
  • Hilfe bei Erziehungsschwierigkeiten
  • Hilfe konzentriert sich auf das Kind
  • Beratung notwendig
  • Antrag notwendig
  • Hilfeplan notwendig
  • Zuständige Stelle: zuständiges Jugendamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden