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Daten der Handwerksregister Änderung persönliche Daten

Bremen 99058032011001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058032011001

Leistungsbezeichnung

Daten der Handwerksregister Änderung persönliche Daten

Leistungsbezeichnung II

Änderung der persönlichen Daten der Handwerksregister mitteilen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn sich bei Ihnen als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer Adress- und Kontaktdaten ändern, müssen Sie dies mitteilen

Volltext

Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht unter anderem eine Mitteilungspflicht bei der Änderung von Adress- und Kontaktdaten des Betriebsinhabers oder der Betriebsinhaberin. Ist eine Gesellschaft als Unternehmensträgerin eingetragen, sind entsprechende Datenänderungen bei Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen und vertretungsberechtigten Organen (z.B. Geschäftsführer einer GmbH) mitzuteilen. Neben Anschriftenänderungen gilt dies für elektronische Kontaktdaten (Mobil-)Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse).  

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Betrieb

    Betriebsnummer und Betriebsname

  • Angaben zu Ihrer Funktion

    Zum Beispiel Geschäftsführung oder Inhaber beziehungsweise Inhaberin des Betriebs.

  • Mitteilung der zu ändernden persönlichen Daten

Voraussetzungen

Bei der Handwerkskammer gespeicherte personenbezogene Daten zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin, zu Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen oder zu vertretungsberechtigten Organen von Gesellschaften haben sich geändert, so insbesondere:

  • Adressdaten 
  • elektronische Kontaktdaten wie (Mobil-) Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse
     

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Daten der Handwerksregister - Änderung der persönlichen Daten 
  • Betriebe des zulassungspflichtigen Handwerks werden in der Handwerksrolle erfasst, solche des zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes. 
  • Die Handwerksrolle und das Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes werden von den regional zuständigen Handwerkskammern geführt.
  • In den von den Handwerkskammern geführten Registern werden unter anderem bestimmte personenbezogene Daten zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin erfasst, Ist eine Gesellschaft Unternehmensträgerin, werden Informationen zu Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen und den vertretungsberechtigten Personen gespeichert. Hierzu gehören Adress- und Kontaktdaten.
  • Ändern sich eintragungspflichtige persönliche Daten wie Anschriften oder elektronische Kontaktdaten, ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen.
  • zuständig: Handwerkskammer, bei der die Mitgliedschaft des Betriebes besteht.
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden