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Daten der Handwerksregister Änderung der Vertretungsberechtigten und Gesellschafter

Bremen 99058032011002 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058032011002

Leistungsbezeichnung

Daten der Handwerksregister Änderung der Vertretungsberechtigten und Gesellschafter

Leistungsbezeichnung II

Gesellschafter- oder Gesellschafterinnenwechsel und Änderungen der Vertretungsberechtigung mitteilen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

15.11.2022

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn bei in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über Inhaber eines Betriebs, zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes eingetragenen Gesellschaften Änderungen im Gesellschafterbestand oder der Vertretungsberechtigung eintreten, müssen Sie dies mitteilen.

Volltext

Betriebe des zulassungspflichtigen Handwerks werden in der Handwerksrolle erfasst, solche des zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes. Für die Führung beider Register sind die Handwerkskammern auf regionaler Ebene zuständig.

In den von den Handwerkskammern geführten Registern sind Daten zu den Betriebsinhabern oder Betriebsinhaberinnen gespeichert. Ist Unternehmensträgerin eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, werden auch bestimmte Daten zu den Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen und zu vertretungsberechtigten Personen erfasst. Treten neue Gesellschafter oder Gesellschafterinnen ein oder scheiden alte Gesellschafter oder Gesellschafterinnen bei einer eingetragenen Gesellschaft aus, so ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen. Entsprechendes gilt für einen Wechsel der vertretungsberechtigten Personen, wenn etwa ein Geschäftsführungswechsel bei einer GmbH stattfindet.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Betrieb

    Betriebsnummer und Betriebsname

  • Angaben zum Anliegen

    Eintritt oder Austritt von Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen beziehungsweise Wechsel bei der Vertretungsbefugnis.

Voraussetzungen

  • Bei einer Handwerkskammer in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragener Betrieb
  • Mitzuteilen ist
    • Eintritt neuer Gesellschafter oder Gesellschafterinnen oder Ausscheiden alter Gesellschafter oder Gesellschafterinnen oder 
    • Wechsel der vertretungsberechtigten Personen von Gesellschaften (z, B. Geschäftsführungswechsel bei GmbH). 
       

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Daten der Handwerksregister – Änderung der Vertretungsberechtigten und Gesellschafter 
  • Betriebe des zulassungspflichtigen Handwerks werden in der Handwerksrolle erfasst, solche des zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe. 
  • Die Handwerksrolle und das Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes werden von den regional zuständigen Handwerkskammern geführt.
  • In den von der Handwerkskammer geführten Registern werden Daten zu den Betriebsinhabern oder Betriebsinhaberinnen gespeichert. Ist Unternehmensträgerin eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, werden auch bestimmte Daten zu den Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen und zu vertretungsberechtigten Personen erfasst.
  • Treten neue Gesellschafter oder Gesellschafterinnen ein oder scheiden alte Gesellschafter oder Gesellschafterinnen aus, so ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen. Entsprechendes gilt für einen Wechsel der vertretungsberechtigten Personen, wenn etwa ein Geschäftsführungswechsel bei einer GmbH stattfindet. 
  • zuständig: Handwerkskammer, in deren Bezirk die Mitgliedschaft des Betriebs besteht
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden