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Handwerksrolle Eintragung von Vertriebenen und Spätaussiedlern mit einer der Meisterprüfung gleichwertigen bestandenen Prüfung im Ausland

Bremen 99058007060012 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058007060012

Leistungsbezeichnung

Handwerksrolle Eintragung von Vertriebenen und Spätaussiedlern mit einer der Meisterprüfung gleichwertigen bestandenen Prüfung im Ausland

Leistungsbezeichnung II

Eintragung in die Handwerksrolle als Vertriebene oder Spätaussiedler/Spätaussiedlerin

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Handwerksregister (Synonym), Handwerksrolle (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

09.09.2022

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie als Zugewanderter deutscher Abstammung selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben möchten, dann bestehen besondere Regelungen für die Eintragung Ihres Gewerbebetriebs in die Handwerksrolle.

Volltext

Die Handwerksrolle ist ein Register, in das sich alle  

  • natürlichen und   
  • juristischen Personen sowie  
  • rechtsfähigen Personengesellschaften

eintragen müssen, die ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe (nicht Reisegewerbe oder Marktverkehr) betreiben. 

Eine vollständige Liste der zulassungspflichtigen Handwerke finden Sie in der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO). Des Weiteren wird die Betriebsleitung in die Handwerksrolle eingetragen, der die fachlich-technische Leitung des Handwerksbetriebs obliegt und die über die erforderliche Berufsqualifikation zur Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks verfügt.

Als Betriebsleiter oder Betriebsleiterin kommen sowohl die Inhaber oder Inhaberinnen von Handwerksbetrieben als auch angestellte Personen in Betracht. In letzterem Fall ist der Eintragungsantrag zusammen mit einer Betriebsleitererklärung sowie ergänzenden Unterlagen einzureichen.

Bei Zugewanderten deutscher Abstammung (Vertriebene oder Spätaussiedler:innen) kann der für die Ausübung der  Betriebsleiterfunktion erforderliche Befähigungsnachweis auf  Grundlage eines Vergleichs der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit der inländischen Meisterprüfung für das auszuübende Handwerk erbracht werden.
 

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Sie müssen einen Vertriebenen- oder Spätaussiedlerstatus entsprechend §§ 1 ff. des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG) besitzen.

Die im Herkunftsstaat erworbene Berufsqualifikation muss gleichwertig mit der inländischen Meisterprüfung für das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk sein.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Eintragung in die Handwerksrolle als Vertriebene:r oder Spätaussiedler:in müssen Sie elektronisch per Onlineverfahren oder schriftlich bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen. Die Online-Antragstellung wird auch über Verwaltungsportale angeboten.  

Online-Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer oder auf das Service-Portal Ihres Bundeslandes und wählen den richtigen Online-Service aus.
  • Der Online-Service führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
  • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln.

Schriftlicher Antrag:   

  • Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer und laden Sie sich das Antragsformular herunter. Gerne können Sie sich auch direkt an Ihre Handwerkskammer wenden und die erforderlichen Unterlagen zusenden lassen.   
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige Handwerkskammer.   

Im Verfahren wird geprüft, ob folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat einen Vertriebenen- bzw. Spätaussiedlerstatus.  
  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat im Ausland eine Prüfung bestanden, die der Meisterprüfung gleichwertig ist.   

Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Bescheid über die erfolgte Eintragung.   

Gemeinsam mit dem Bescheid über die Eintragung erhält der Betrieb die sog. Handwerkskarte (§ 10 Abs. 2 HwO).   

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Handwerksrolle Eintragung von Vertriebenen und Spätaussiedlern mit einer der Meisterprüfung gleichwertigen bestandenen Prüfung im Ausland
  • Handwerksrolle als Register aller Inhaber oder Inhaberinnen eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks im stehenden Gewerbe  (nicht Reisegewerbe oder Marktverkehr), ausgeübt von natürlichen und juristischen Personen sowie rechtsfähigen Personengesellschaften.  
  • Erfassung der Betriebsleitung des jeweiligen Unternehmens.  
  • Bei Zugewanderten deutscher Abstammung (Vertriebene oder Spätaussiedler:innen) kann der für die Ausübung der Betriebsleiterfunktion erforderliche Befähigungsnachweis auf Grundlage eines Vergleichs der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit der inländischen Meisterprüfung für das auszuübende Handwerk erbracht werden.
  • Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle.  
  • Frist: Sofort bei Aufnahme der Handwerkstätigkeit.  
  • Antragstellung schriftlich oder online mit Authentifizierung.  
  • Antragsformular zum Herunterladen auf der Internetseite der zuständigen Handwerkskammer oder Online-Antragstellung über Verwaltungsportale.  
  • Die Eintragungsgebühren ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer, das auf der Internetseite der Kammer eingesehen werden kann.  
  • Zuständig: Handwerkskammer Bremen (für das ganze Land Bremen)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden