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Handwerksrolle Eintragung von Personen mit bestandener Meisterprüfung

Bremen 99058007060008 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058007060008

Leistungsbezeichnung

Handwerksrolle Eintragung von Personen mit bestandener Meisterprüfung

Leistungsbezeichnung II

Eintragung in die Handwerksrolle mit Meisterbrief

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Handwerksregister (Synonym), Handwerksrolle (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

09.09.2022

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie erfolgreich die Meisterprüfung abgelegt haben und selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben möchten, dann müssen Sie Ihren Gewerbebetrieb in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Volltext

Wenn Sie die Meisterprüfung für ein zulassungspflichtiges Handwerk abgelegt haben und sich selbständig machen wollen, müssen Sie sich vor Beginn der unternehmerischen Betätigung in ein bei Ihrer regional zuständigen Handwerkskammer geführtes Register (Handwerksrolle) eintragen lassen.

In der Handwerksrolle wird neben dem Unternehmensträger (Einzelunternehmer, rechtsfähige Personengesellschaft oder juristische Person) verzeichnet, wer die Betriebsleitung übernimmt.

Verfügen Sie selbst nicht über eine Meisterprüfung für das zu betreibende oder ein mit ihm verwandtes Handwerk, so können Sie eine Person einstellen, der die fachlich-technische Leitung des Handwerksbetriebs obliegt und die über die erforderliche Berufsqualifikation zur Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks verfügt. In diesem Fall ist der Eintragungsantrag zusammen mit einer Betriebsleitererklärung sowie ergänzenden Unterlagen einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Abgeschlossene Meisterprüfung in 

  • dem Handwerk, das Sie ausüben wollen oder 
  • in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgt elektronisch per Online-Service oder schriftlich bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer.

Online-Antrag

  • Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer oder auf das Service-Portal Ihres Bun-deslandes und wählen den richtigen Online-Service aus.
  • Der Online-Service führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
  • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln.

Schriftlicher Antrag

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer herunter.
  • Alternativ können Sie sich die erforderlichen Unterlagen auch über die örtlich zuständige Handwerkskammer zusen-den lassen.
  • Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an Ihre zuständige Handwerkskammer.
  • Die zuständige Handwerkammer prüft die Unterlagen.
  • Wenn Sie die Eintragungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die erfolgte Eintra-gung.

Gemeinsam mit dem Bescheid über die Eintragung erhält ihr Betrieb die sogenannte Handwerkskarte (§ 10 Abs. 2 HwO).
 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Handwerksrolle Eintragung von Personen mit bestandener Meisterprüfung
  • Handwerksrolle als Register aller Inhaber oder Inhaberinnen eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks im stehenden Gewerbe (nicht Reisegewerbe oder Marktverkehr), ausgeübt von 
  • natürlichen und  
  • juristischen Personen sowie
  • rechtsfähigen Personengesellschaften. 
  • Erfassung der Betriebsleitung des jeweiligen Unternehmens. 
  • Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle. 
  • Frist: Sofort bei Aufnahme der Handwerkstätigkeit. 
  • Antragstellung schriftlich oder online mit Authentifizierung. 
  • Antragsformular zum Herunterladen auf der Internetseite der zuständigen Handwerkskammer oder Online-Antragstellung über Verwaltungsportale. 
  • Die Eintragungsgebühren ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer, das auf der Internetseite der Kammer eingesehen werden kann. 
  • Zuständig: Handwerkskammer Bremen (Im ganzen Land Bremen)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden