Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

FreiKarte

Bremen 99400002017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400002017000

Leistungsbezeichnung

FreiKarte

Leistungsbezeichnung II

FreiKarte

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Familienkarte (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Weitere Förderbereiche (2060990)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

15.09.2022

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Du bist unter 18 Jahre alt oder hast Kinder unter 18? Dann haben wir was für Dich!

Die FreiKarte 2.0 für 2024 und 2025 wird automatisch an alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren in Bremen und Bremerhaven verschickt. Dies wird rechtzeitig vor den Sommerferien 2024 passieren.

Volltext

Aktuelle Infos zur FreiKarte 2.0 finden sich über die Verlinkung unter "Weitere Informationen" - "Internetseite Freikarte" oder via Newsletter (Anmeldung auch auf der Internetseite Freikarte).

Die Einschränkungen waren für Kinder und Jugendliche während der Pandemie besonders hart: Null Party, keine Geburtstagsfeiern, kaum Sport, viel zu wenig Kontakte. Nun geht es endlich zurück in Richtung Normalität! Um den Nachholbedarf bezahlen zu können, gibt es für alle im Alter bis 18 Jahre die FreiKarte: Aufgeladen vom Land mit 60,- € für 2022 und mit weiteren 60,- € für das Jahr 2023. Das Guthaben kannst du für den Eintritt ins Kino, Schwimmbad, Theater, Museum… und vielen anderen Orten nutzen.

Mit der FreiKarte können Kinder und Jugendliche mit Erstwohnsitz im Land Bremen bei teilnehmenden Freizeiteinrichtungen – wie Kinos, Schwimmbädern, Theatern, Museen und mehr – ihren Eintritt und ggf. auch Speisen/Getränke oder benötigte Ausrüstung bezahlen. Ebenso können die Kosten für Begleitpersonen über die Karte abgerechnet werden, aber nur in Verbindung mit Käufen für die Person, der die Karte gehört.

Eine Liste der teilnehmenden Einrichtungen ist auf der Internetseite zur FreiKarte (www.freikarte.bremen.de) zu finden.
Der direkte Link zur Internetseite ist unter "Weitere Informationen" zu finden. 

Zum Start muss die FreiKarte einmalig aktiviert werden. Dies geht über die Internetseite oder über das Bürgertelefon unter der Rufnummer 115.

FreiKarte – Einfach. Bremen erleben.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Die FreiKarte bekommt nur wer

  • unter 18 Jahre alt ist und
  • seinen Erstwohnsitz in Bremen oder Bremerhaven hat.

Kosten

es fallen keine Gebühren an

Verfahrensablauf

Monatlich erhalten Neugeborene sowie zugezogene Kinder und Jugendliche auf Basis der Daten der Meldebehörden automatisch eine FreiKarte per Post. 3 bis 5 Werktage später erhalten sie den Aktivierungscode ebenfalls per Post.

Falls du die FreiKarte nicht selber aktivieren kannst, hilft dir das Projektbüro FamilienCard bei der Aktivierung. Dafür musst du das Projektbüro FamilienCard nur anrufen und die Kartennummer sowie den Aktivierungscode angeben. Du erreichst das Projektbüro über das Bürgertelefon unter der Nummer +49 421 115 

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe

Frist

Keine Angabe

Weiterführende Informationen

Hinweise

Guthaben

Dem Guthaben aus dem Jahr 2022 ist kein Ablaufdatum mehr gesetzt. Es kann zusätzlich bis Ende des Jahres 2023 genutzt werden. Nicht genutztes Guthaben aus dem Jahr 2022 verbleibt auf der FreiKarte.

Das neue Guthaben für das Jahr 2023 wird am 01.01.2023 automatisch auf die FreiKarte geladen. 

Die FreiKarte verliert ihre Gültigkeit automatisch am 01.01.2024. Das Guthaben kann bis zum 31.12.2023 genutzt werden, auch wenn die Person in diesem Zeitraum 18 Jahre alt geworden ist.

Die FreiKarte kann nicht mit eigenem Guthaben aufgeladen werden.

Umzug

Wenn Sie umgezogen sind und es bis zum Ihrem Ummeldetermin beim Bürgerservicecenter noch längere Zeit dauert, kann das Projektbüro FamilienCard eine neue FreiKarte an Ihre neue Adresse verschicken und die alte Karte sperren. Dafür müssen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung und die vollständigen Daten des/der Kindes/Kinder (alte und neue Adresse, Geburtsdatum) an das Projektbüro FamilienCard schicken. Wenn Sie nach Bremen zugezogen sind und auf Ihren Anmeldetermin beim Bürgerservicecenter warten ist der Ablauf ähnlich. Hier benötigt das Projektbüro Familiencard eine Wohnungsgeberbestätigung und die vollständigen Daten des/der Kindes/Kinder (neue Adresse, Geburtsdatum). Die Unterlagen und Informationen können Sie dem Projektbüro FamilienCard gerne per Mail senden oder auch schriftlich per Post schicken.

Verlust der Karte

Alle Verlustmeldungen bitte über das Kontaktformular dem Projektbüro melden, dort wird dann gegebenenfalls eine Ersatzkarte in Auftrag gegeben.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • FreiKarte
  • Kostenlose Guthabenkarte für Kinder und Jugendliche unter 18 mit Erstwohnsitz im Land Bremen
  • Erstmalige Aktivierung auf www.freikarte.bremen.de mit Kartennummer und Aktivierungscode 
  • Versand der FreiKarte per Post ab 30.09.2022. Danach monatlich an Neugeborene und Zugezogene, nach Eintragung beim Einwohnermeldeamt/BSC, immer um den 22. des Folgemonats
  • Versand der zugehörigen Aktivierungscodes per Post 3-5 Tage später
  • Guthaben
  • für 2022: 60€, bereits bei Versand auf der FreiKarte, nicht verbrauchtes Guthaben aus dem Jahr 2022 verbleibt auf der FreiKarte und kann im Jahr 2023 weiter genutzt werden.
  • für 2023: 60€, wird am 01.01.2023 automatisch auf die FreiKarte geladen, verfällt automatisch am 31.12.2023
  • Guthaben einlösbar für Eintritt, Verleih sowie teilweise Käufe in teilnehmenden Einrichtungen
  • Übersicht über teilnehmende Einrichtungen unter www.freikarte.bremen.de/wermachtmit 
  • FreiKarte verliert automatisch Gültigkeit am 01.01.2024. Das Guthaben kann bis dahin weiter genutzt werden, auch wenn die Person 18 Jahre alt geworden ist.
  • Zuständige Stelle: Projektbüro FamilienCard

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden