Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung
Inhalt
Begriffe im Kontext
GEZ (Synonym), Rundfunkgebühr (Synonym)
Fachlich freigegeben am
06.09.2022
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden.
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, sobald keine Wohnung mehr innegehabt wird. Das gilt auch, wenn Sie als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben. Oder Sie ziehen in eine Wohnung ein, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden.
- Meldebescheinigung
über alle Haushaltsmitglieder
- Beitragsnummer
Wenn Sie zu einer Person ziehen, die bereits für die Wohnung zahlt brauchen sie deren Beitragsnummer.
- Vollmacht oder Betreuungsvollmacht
Wenn Sie die Abmeldung für eine andere Person durchführen
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
- als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen
Gebühr:
18,36€
Je Wohnung und Monat. Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
Gebühr:
6,12€
Ermäßigter Rundfunkbeitrag. Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
- Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung
- Abmeldung online oder schriftlich
- Zuständige Stelle: Beitragsservice