Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung weitere Wohnung

Bremen 99107008104001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107008104001

Leistungsbezeichnung

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung weitere Wohnung

Leistungsbezeichnung II

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich weitere Wohnung anmelden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Rundfunkgebühr (Synonym), GEZ (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

06.09.2022

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie mieten oder kaufen eine Zweit- oder Nebenwohnung? Dies muss beim Beitragsservice angemeldet werden.

Volltext

Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen.

Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet.

Kosten

Gebühr: 18,36€
Je Wohnung und Monat. Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
Gebühr: 6,12€
Ermäßigter Rundfunkbeitrag. Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

Verfahrensablauf

Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. Es liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es im Internet herunterladen oder online anmelden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie dort wohnen, dort gemeldet sind oder im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.

Hinweise

Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.

Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,

  • dass diese von niemandem bewohnt wird,
  • dass für diese kein Mietvertrag besteht und
  • dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung weitere Wohnung 
  • 1 Beitrag je Wohnung
  • Zuständige Stelle: Beitragsservice

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden