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Steuererklärung Aufklärung und Beratung

Bremen 99102046146000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102046146000

Leistungsbezeichnung

Steuererklärung Aufklärung und Beratung

Leistungsbezeichnung II

Steuererklärungen als steuerpflichtige Rentner:in oder Pensionär:in abgeben (EinfachELSTER)

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

01.08.2022

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie sind Rentner:in oder Pensionär:in? Dann können Sie Ihre Steuererklärung im vereinfachten Verfahren über das einfachELSTER-Portal abgeben.

Volltext

Ihre inländischen Renteneinkünfte oder Pensionen und Daten zur Kranken- und Pflegeversicherung liegen dem Finanzamt bereits vor. Deshalb müssen Sie diese Informationen bei einfachELSTER-Portal nicht in Ihre Steuererklärung eintragen.

Sie müssen lediglich ein paar Fragen zum Beispiel zu Spenden, Arztrechnungen, Behinderung, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerkosten beantworten.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Sie können das einfachELSTER-Portal nutzen, wenn Sie inländische Renten oder Pensionen bekommen.

Zusätzlich dürfen Sie nur folgende Einküfte haben:

  • Kapitaleinkünfte, von denen bereits Abgeltungsteuer an das Finanzamt abgeführt oder für die der Sparerpauschbetrag in Anspruch genommen wurde (Freistellungsauftrag),
  • Einkünfte aus Mini-Jobs

Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und eine gemeinsame Erklärung abgeben möchten, müssen diese Voraussetzungen für Sie und die weitere Person zutreffen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Nach einer kurzen Prüfung, ob das einfachELSTER-Portal für Ihre Einkommensteuererklärung geeignet ist, können Sie Ihre Zugangsnummer beantragen. Sie erhalten diese in wenigen Tagen per Post.

Nachdem Sie Ihre Zugangsnummer bekommen haben, können Sie damit das einfachELSTER-Portal starten und Ihre Einkommensteuererklärung unkompliziert online ausfüllen und abgeben.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Steuererklärungen in Papierform können Sie an den zentralen Informations- und Annahmestellen der Bremischen Finanzämter abgeben.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Steuererklärungen Steuererklärungen als steuerpflichtige Rentner:in oder Pensionär:in abgeben (EinfachELSTER)
  • Vereinfachtes Verfahren bei Bezug von inländische Renten oder Pensionen.
  • Zusätzlich Kapitaleinkünfte mit Freistellungsauftrag möglich
  • Zusätzlich Einkünfte aus Minijobs möglich
  • Zuständige Stelle: Online-Portal EinfachElster

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden