Steuererklärung Aufklärung und Beratung
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Sie sind Rentner:in oder Pensionär:in? Dann können Sie Ihre Steuererklärung im vereinfachten Verfahren über das einfachELSTER-Portal abgeben.
Ihre inländischen Renteneinkünfte oder Pensionen und Daten zur Kranken- und Pflegeversicherung liegen dem Finanzamt bereits vor. Deshalb müssen Sie diese Informationen bei einfachELSTER-Portal nicht in Ihre Steuererklärung eintragen.
Sie müssen lediglich ein paar Fragen zum Beispiel zu Spenden, Arztrechnungen, Behinderung, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerkosten beantworten.
Sie können das einfachELSTER-Portal nutzen, wenn Sie inländische Renten oder Pensionen bekommen.
Zusätzlich dürfen Sie nur folgende Einküfte haben:
- Kapitaleinkünfte, von denen bereits Abgeltungsteuer an das Finanzamt abgeführt oder für die der Sparerpauschbetrag in Anspruch genommen wurde (Freistellungsauftrag),
- Einkünfte aus Mini-Jobs
Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und eine gemeinsame Erklärung abgeben möchten, müssen diese Voraussetzungen für Sie und die weitere Person zutreffen.
Nach einer kurzen Prüfung, ob das einfachELSTER-Portal für Ihre Einkommensteuererklärung geeignet ist, können Sie Ihre Zugangsnummer beantragen. Sie erhalten diese in wenigen Tagen per Post.
Nachdem Sie Ihre Zugangsnummer bekommen haben, können Sie damit das einfachELSTER-Portal starten und Ihre Einkommensteuererklärung unkompliziert online ausfüllen und abgeben.
Steuererklärungen in Papierform können Sie an den zentralen Informations- und Annahmestellen der Bremischen Finanzämter abgeben.
- Steuererklärungen Steuererklärungen als steuerpflichtige Rentner:in oder Pensionär:in abgeben (EinfachELSTER)
- Vereinfachtes Verfahren bei Bezug von inländische Renten oder Pensionen.
- Zusätzlich Kapitaleinkünfte mit Freistellungsauftrag möglich
- Zusätzlich Einkünfte aus Minijobs möglich
- Zuständige Stelle: Online-Portal EinfachElster