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Steuererklärung Beratung

Bremen 99102046018000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102046018000

Leistungsbezeichnung

Steuererklärung Beratung

Leistungsbezeichnung II

Steuererklärungen und Belege persönlich abgeben

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Steuern und Abgaben für Betriebe (2040200)
  • Steuererklärung (1060100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

22.11.2022

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten Ihre Steuererklärung persönlich bei Ihrem Finanzamt abgeben? Machen Sie dafür einen Termin. 

Volltext

Steuererklärungen in Papierform können Sie an den zentralen Informations- und Annahmestellen der Bremischen Finanzämter abgeben.

Die zentralen Informations- und Annahmestellen der Bremischen Finanzämter nehmen Ihre Unterlagen entgegen und leiten diese an die zuständigen Stellen weiter.

Auch für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleg:innen der zentralen Informations- und Annahmestellen zur Verfügung. Eine detaillierte steuerliche Beratung ist dabei grundsätzlich den steuerlich beratenden Berufen vorbehalten und darf von den Kolleg:innen vor Ort nicht erfolgen.

Sofern Sie einen Termin vor Ort in den zentralen Informations- und Annahmestellen wahrnehmen, bringen Sie die zu Ihrer Steuererklärung gehörenden Unterlagen gerne mit.

Im Übrigen beachten Sie bitte, dass grundsätzlich keine Belege und separaten Aufstellungen mehr eingereicht werden müssen. Es genügt, wenn Sie diese für eventuelle Rückfragen aufbewahren und nach Aufforderung durch das Finanzamt übermitteln.

Falls Ihr Finanzamt die Belege von Ihnen anfordert, können Sie diese auch einfach elektronisch im ELSTER-Portal übermitteln. 

Diese Funktion finden Sie im ELSTER-Portal unter Formulare & Leistungen > alle Formulare > Anträge, Einspruch und Mitteilungen > Belegnachreichung zur Steuererklärung.

Den Link zum ELSTER-Portal finden Sie unter „Weitere Informationen“.

Weitere Informationen zur Einreichung von Belegen finden Sie unter dem Merkblatt „Umgang mit Belegen“ unter „Weitere Informationen“.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Sie haben Ihre Steuererklärung fertig bearbeitet.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Wenn Sie dieses Angebot wahrnehmen möchten, buchen Sie bitte telefonisch einen Termin am gewünschten Standort. Auf die standortbezogenen Hinweise wird verwiesen. Sie finden diese Hinweise und die Telefonnummern als Link unter „Weitere Informationen“.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Für den Standort Bremen-Mitte / Finanzamt Bremen (Rudolf-Hilferding-Platz 1, 28195 Bremen) beschränkt sich die Entgegennahme von Steuererklärungen auf Einkommensteuererklärungen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Steuererklärungen und Belege persönlich abgeben 
  • Termin notwendig
  • Termin im Kalender „Finanzamt Bremen ZIA online/BTB“ buchbar
  • Überprüfung auf Vollständigkeit vor Ort
  • Keine Beratung
  • Belege kein Muss
  • Belege werden nur vorgezeigt, nicht abgegeben
  • Zuständige Stelle: Zentrale Informations- und Annahmestellen der Bremischen Finanzämter

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden