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Handelsregister Eintragung Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

Bremen 99057001060005 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99057001060005

Leistungsbezeichnung

Handelsregister Eintragung Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

Leistungsbezeichnung II

Eintragung in das Handelsregister als Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Registrierung (Synonym), Mitteilung (Synonym), Meldung (Synonym), Kopie (Synonym), Erfassung (Synonym), Eintrag (Synonym), Einsicht (Synonym), Auszug (Synonym), Auskunft (Synonym), Aufnahme (Synonym), Abschrift (Synonym), Abruf (Synonym), Handelsregisternummer (Synonym), Handelsregisternummer (Synonym), Handelsregistereintragung (Synonym), Handelsregistereintrag (Synonym), Handelsregistereinsicht (Synonym), Handelsregisterauskunft (Synonym), Handelsregisterabruf (Synonym), Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

21.06.2022

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Die Gründung einer Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) wird durch Eintragung in das Handelsregister wirksam. Zusätzlich wird die Eintragung zu Informationszwecken im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Volltext

Eine Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) kann von Gesellschaften und anderen Einheiten des öffentlichen oder des Privatrechts nach dem nationalen Recht eines Mitgliedstaates gegründet werden. Sie kann auch von natürlichen Personen gegründet werden, die eine gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche, landwirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit in der Gemeinschaft ausüben oder dort andere Dienstleistungen erbringen.

Der Gründungsvertrag einer EWIV muss den Namen, den Sitz, den Unternehmensgegenstand und gegebenenfalls den Namen, die Nummer und den Ort der Registereintragung eines jeden Mitglieds der Vereinigung sowie die Dauer der Vereinigung, sofern sie nicht unbegrenzt ist, enthalten.

Dieser Vertrag muss in das von den einzelnen Mitgliedstaaten dafür jeweils vorgesehene Register eingetragen werden. Die Eintragung verleiht der EWIV in der gesamten Gemeinschaft die volle Rechtsfähigkeit.

Jede Gründung oder Auflösung einer EWIV wird zusätzlich zu Informationszwecken im Amtsblatt der Europäischen Union angezeigt.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Eine EWIV muss aus mindestens 2 Mitgliedern aus verschiedenen Mitgliedstaaten bestehen, darf aber nicht mehr als 500 Personen beschäftigen. Eine EWIV muss aus mindestens 2 Mitgliedern aus verschiedenen Mitgliedstaaten bestehen.

Kosten

Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen. Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.

Verfahrensablauf

Die Anmeldung eines Unternehmens in das Handelsregister erfolgt grundsätzlich über eine Notarin oder einen Notar.

Die Eintragung selber erfolgt durch das Amtsgericht.

Bearbeitungsdauer

Über die Eintragung hat das Registergericht unverzüglich nach Eingang der Anmeldung zu entscheiden. Wenn sämtliche Unterlagen vorliegen und keine Beanstandungen des Gerichts notwendig sind, erfolgen Eintragungen in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

Eine EWIV hat den Zweck, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu erleichtern oder zu entwickeln sowie die Ergebnisse dieser Tätigkeit zu verbessern oder zu steigern.

Die Vereinigung hat nicht den Zweck, Gewinn für sich selbst zu erzielen. Die Tätigkeit der EWIV muss im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder stehen und darf nur die Hilfstätigkeit hierzu bilden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Handelsregister Eintragung Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) 
  • Anmeldung über Notar
  • Eintragung über Amtsgericht
  • Zuständig: Registergericht am Amtsgericht Bremen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden