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Handelsregister Eintragung Europäische Gesellschaft

Bremen 99057001060004 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99057001060004

Leistungsbezeichnung

Handelsregister Eintragung Europäische Gesellschaft

Leistungsbezeichnung II

Eintragung in das Handelsregister als Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, kurz: SE)

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Registrierung (Synonym), Mitteilung (Synonym), Meldung (Synonym), Kopie (Synonym), Erfassung (Synonym), Eintrag (Synonym), Einsicht (Synonym), Auszug (Synonym), Auskunft (Synonym), Aufnahme (Synonym), Abschrift (Synonym), Abruf (Synonym), Handelsregisterabruf (Synonym), Handelsregisterauskunft (Synonym), Handelsregistereinsicht (Synonym), Handelsregistereintrag (Synonym), Handelsregistereintragung (Synonym), Handelsregisternummer (Synonym), Handelsregisternummer (Synonym), Societas Europaea (SE) (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

21.06.2022

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Die Gründung einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, kurz: SE) wird durch Eintragung in das Handelsregister wirksam. Zusätzlich wird die Eintragung zu Informationszwecken im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Volltext

Die Gründung einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, kurz: SE) wird durch Eintragung in das Handelsregister wirksam. Zusätzlich wird die Eintragung zu Informationszwecken im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Das Handelsregister ist ein von den Amtsgerichten geführtes öffentliches Register. Es dient der Rechtssicherheit im Handelsverkehr, da die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, deren Offenlegung die Allgemeinheit besonders interessiert, vollständig und zuverlässig nachgewiesen werden. Es werden zwei Abteilungen geführt:

  • Abteilung A: Für Einzelkaufleute und Personengesellschaften (e.K., OHG, KG)
  • Abteilung B: Für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)

Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben. Das bedeutet, dass der gutgläubige Rechtsverkehr in seinem Vertrauen auf die Richtigkeit der Eintragungen und Bekanntmachungen in begrenztem Umfang geschützt ist.

Der Inhalt der Eintragung wird von Amts wegen im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Grundsätzlich werden alle Eintragungen ihrem vollen Wortlaut nach veröffentlicht.

Die Eintragung in das Handelsregister ist bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht in elektronischer Form anzumelden. Die Unterschrift der vertretungsberechtigten Personen oder des vertretungsberechtigten Organs muss durch einen Notar beglaubigt werden. Je nach Form der Gesellschaft müssen unterschiedliche Angaben gemacht und Anlagen beigefügt werden.

Die Gründung einer Europäischen Gesellschaft wird durch Eintragung in das Handelsregister wirksam. Zusätzlich wird die Eintragung zu Informationszwecken im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen. Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.

Verfahrensablauf

Anmeldung

Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.

Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren des Antrags.

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.

Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.

Nach erfolgreicher Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister erhalten Sie eine Eintragungsmitteilung. Die Eintragung wird zusätzlich zu Informationszwecken im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Änderungen

Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.

Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.

Bearbeitungsdauer

Über die Eintragung hat das Registergericht unverzüglich nach Eingang der Anmeldung zu entscheiden. Wenn sämtliche Unterlagen vorliegen und keine Beanstandungen des Gerichts notwendig sind, erfolgen Eintragungen in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

Alle anmeldungspflichtigen Tatsachen müssen bei Änderung im Handelsregister eingetragen werden (z.B. Änderungen der Vertretungsberechtigten oder derer Befugnisse, etc.).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Handelsregister Eintragung als Europäische Gesellschaft
  • Anmeldung über Notar
  • Eintragung über Amtsgericht
  • Zuständig: Notar und Amtsgericht Bremen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden