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Handelsregister Eintragung Aktiengesellschaft

Bremen 99057001060002 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99057001060002

Leistungsbezeichnung

Handelsregister Eintragung Aktiengesellschaft

Leistungsbezeichnung II

Eintragung in das Handelsregister als Aktiengesellschaft (AG)

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Handelsregistereintragung (Synonym), Handelsregisternummer (Synonym), Eintrag (Synonym), Aufnahme (Synonym), Erfassung (Synonym), Registrierung (Synonym), Auskunft (Synonym), Auszug (Synonym), Abruf (Synonym), Kopie (Synonym), Meldung (Synonym), Mitteilung (Synonym), Einsicht (Synonym), Abschrift (Synonym), Handelsregisternummer (Synonym), Handelsregistereintrag (Synonym), Handelsregistereinsicht (Synonym), Handelsregisterauskunft (Synonym), Handelsregisterabruf (Synonym), Aktiengesellschaft (AG) (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

21.06.2022

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Erst durch die Eintragung in das Handelsregister wird die Aktiengesellschaft (AG) zur juristischen Person. Nähere Informationen finden Sie hier.

Volltext

Das Handelsregister ist ein von den Amtsgerichten geführtes öffentliches Register. Es dient der Rechtssicherheit im Handelsverkehr, da die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, deren Offenlegung die Allgemeinheit besonders interessiert, vollständig und zuverlässig nachgewiesen werden. Es werden zwei Abteilungen geführt:

  • Abteilung A: Für Einzelkaufleute und Personengesellschaften (e.K., OHG, KG)
  • Abteilung B: Für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)

Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben. Das bedeutet, dass der gutgläubige Rechtsverkehr in seinem Vertrauen auf die Richtigkeit der Eintragungen und Bekanntmachungen in begrenztem Umfang geschützt ist.

Der Inhalt der Eintragung wird von Amts wegen im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Grundsätzlich werden alle Eintragungen ihrem vollen Wortlaut nach veröffentlicht.

Die Eintragung in das Handelsregister ist bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht in elektronischer Form anzumelden. Die Unterschrift der vertretungsberechtigten Personen oder des vertretungsberechtigten Organs muss durch einen Notar beglaubigt werden. Je nach Form der Gesellschaft müssen unterschiedliche Angaben gemacht und Anlagen beigefügt werden.

Eine Aktiengesellschaft wird im Handelsregister in die Abteilung B eingetragen. In der Abteilung B (HRB) werden sogenannte Kapitalgesellschaften eingetragen.

Erforderliche Angaben:

  • Der Firmenname
  • Der Sitz der Gesellschaft
  • Inländische Geschäftsanschrift
  • Der Gegenstand des Unternehmens
  • Die Höhe des Grundkapitals
  • Der Tag der Feststellung der Satzung
  • Eine eventuelle Bestimmung über die Dauer der Gesellschaft
  • Eine eventuelle Bestimmung über das genehmigte Kapital
  • Die Personen der Vorstandsmitglieder und der Ausmaß ihrer jeweiligen Vertretungsbefugnisse

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Für Eintragungen in das Handelsregister werden Festgebühren nach der Handelsregistergebührenverordnung erhoben. Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen. Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.

Verfahrensablauf

Die Anmeldung eines Unternehmens in das Handelsregister Abteilung B erfolgt grundsätzlich über eine Notarin oder einen Notar.

Die Eintragung selber erfolgt durch das Amtsgericht.

Bearbeitungsdauer

Über die Eintragung hat das Registergericht unverzüglich nach Eingang der Anmeldung zu entscheiden. Wenn sämtliche Unterlagen vorliegen und keine Beanstandungen des Gerichts notwendig sind, erfolgen Eintragungen in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

Welche Unterlagen Sie im Einzelfall vorlegen müssen, erfahren Sie bei der Notarin/dem Notar und der IHK.

Alle anmeldungspflichtigen Tatsachen müssen bei Änderung im Handelsregister eingetragen werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Handelsregister Eintragung Aktiengesellschaft
  • Eintragung in Abteilung B des Handelsregisters
  • Anmeldung über Notar
  • Eintragung über Amtsgericht
  • Zuständig: Amtsgericht Bremen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden