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Handelsregister Einsicht gewähren

Bremen 99057001109000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99057001109000

Leistungsbezeichnung

Handelsregister Einsicht gewähren

Leistungsbezeichnung II

Einsicht nehmen in das Handelsregister

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Registrierung (Synonym), Aufnahme (Synonym), Handelsregisternummer (Synonym), Handelsregisternummer (Synonym), Handelsregistereintragung (Synonym), Handelsregistereintrag (Synonym), Handelsregistereinsicht (Synonym), Handelsregisterauskunft (Synonym), Handelsregisterabruf (Synonym), Auszug (Synonym), Eintrag (Synonym), Erfassung (Synonym), Meldung (Synonym), Mitteilung (Synonym), Abschrift (Synonym), Kopie (Synonym), Einsicht (Synonym), Abruf (Synonym), Auskunft (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

21.06.2022

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie wollen Einsicht in Handelsregister nehmen? Das Handelsregister enthält Eintragungen über konkrete Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG, KGaA), Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG) oder Einzelkaufleute (e. K.).

Volltext

Wenn Sie Informationen über konkrete Unternehmen suchen, können Sie Einsicht in das Handelsregister nehmen.

Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. 

Das Handelsregister enthält Informationen über Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG, KGaA), Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG) oder Einzelkaufleute (e. K.). Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten. Sie finden im Handelsregister auch Kleingewerbetreibende, die die Eintragung freiwillig vornehmen ließen.

Sie können einen Auszug aus dem Handelsregister bekommen, das heißt einen Ausdruck aus dem elektronisch geführten Handelsregister.

Wenn Schriftstücke nur in Papierform vorliegen, werden sogenannte Abschriften gefertigt.

Folgende Handelsregisterauszüge können erteilt werden:

  • Aktueller Auszug. Dieser enthält die aktuellen Eintragungen.
  • Chronologische Auszug. Dieser enthält die aktuellen und bereits gelöschten Eintragungen seit 2007.
  • Historischer Auszug. Dieser enthält alle Eintragungen vor 2007.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Für die Einsicht in Handelsregisterdaten und Dokumente in der Geschäftsstelle des Gerichts werden keine Gebühren erhoben.

Verfahrensablauf

Zur Einsichtnahme in das Handelsregister steht Ihnen im Internet das gemeinsame Registerportal der Länder zur Verfügung. Sie haben dort die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern gezielt nach registrierten Unternehmen zu suchen. Wenn Sie sich registrieren lassen, ist der Registerinhalt zudem als PDF-Dokument online abrufbar (gebührenpflichtig).

Darüber hinaus können Sie das Handelsregister auch weiterhin während der Geschäftszeiten im Registergericht (kostenfrei) einsehen und dort (gebührenpflichtig) einen Ausdruck oder eine Abschrift anfertigen lassen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Elektronisches Handelsregister

Seit 1. Januar 2007 wird das Handelsregister ausschließlich elektronisch geführt. Im gemeinsamen Internetportal der deutschen Registergerichte stehen Daten aus folgenden öffentlichen Verzeichnissen zur Verfügung:

  • Handelsregister
  • Genossenschaftsregister
  • Partnerschaftsregister
  • Vereinsregister (zum Teil)

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Handelsregister Einsicht gewähren 
  • Informationen über konkrete Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG, KGaA), Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG) oder Einzelkaufleute (e. K.)
  • Online über gemeinsames Registerportal
  • Registrierung notwendig
  • Alternativ: vor Ort beim Registergericht
  • Vor Ort Einsicht: kostenfrei
  • Vor Ort Ausdruck oder Abschrift: kostenpflichtig
  • Zuständig: Amtsgericht Bremen, Registergericht

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden