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Ukraine – Aufenthalt in Deutschland

Bremen 99064010000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99064010000000

Leistungsbezeichnung

Ukraine – Aufenthalt in Deutschland

Leistungsbezeichnung II

Ukraine – Aufenthalt in Deutschland

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Flüchtling (Synonym), Aufenthaltsgenehmigung (Synonym), Ukraine (Synonym), Flüchtlingshilfe (Synonym), Ukraine-Krieg (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

01.03.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Hier finden Sie Antworten auf Fragen zum Aufenthalt in Deutschland im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg.

Volltext

Die erteilten Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 04. März 2025 fort. Sie müssen keinen Antrag auf Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis stellen und nicht im Migrationsamt vorsprechen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung. Diese steht Ihnen als pdf-Dokument unter "Weitere Informationen" zur Verfügung.

Bitte beachten Sie hierzu auch das Informationsschreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Das Informationsschreiben steht Ihnen auf Ukrainisch, Russisch und Englisch unter "Weitere Informationen" zur Verfügung.

Ukrainische Staatsangehörige, die vor Beginn des Krieges eingereist sind, durften sich bis zum 31.05.2022 visumsfrei in Deutschland aufhalten.

Ukrainische Staatsangehörige, die nach dem 25.02.2022 eingereist sind und über einen biometrischen Pass verfügen, dürfen sich 90 Tage visumsfrei in Deutschland aufhalten. Eine Verlängerung ist möglich.

Alle anderen ukrainischen Staatsangehörigen, die ohne einen biometrischen Pass eingereist sind, fallen nicht unter die Visumsfreiheit und wenden sich für einen Aufenthalt bitte per E-Mail an: ukraine@migrationsamt.bremen.de (ref11@migrationsamt.bremen.de).

Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 24 Aufenthaltsgesetz:

Für die Beantragung eines Aufenthaltstitels ist ein Antrag für jede Person auszufüllen und an das Migrationsamt zurückzusenden. Das Antragsformular finden Sie unter „Weitere Informationen“. Bitte fügen Sie dem Antrag Kopien der Pässe oder anderer Identitätsdokumente bei. 

Den Antrag für einen Aufenthaltstitel können Sie auch online im Hilfeportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat einreichen. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen".

 

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

  • Weitere Informationen zum Aufenthalt in Deutschland im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg finden Sie unter "Häufig gestellte Fragen" (FAQs).
  • Informationen zu den Themen Versorgung, Wohnraum und finanzielle Unterstützung finden Sie bei der Dienstleistung "Ukraine – Sozialleistungen und Wohnraum für geflüchtete Menschen aus der Ukraine". Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen".
  • Übergreifende Informationen zum Thema Hilfe für die Ukraine finden Sie auf der Internetseite "Bremen hilft der Ukraine" oder auf dem "Hilfeportal Ukraine" des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Die Links finden Sie unter "Weitere Informationen".
  • Informationen zur Teilnahme an einem Integrationskurs finden Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen".

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden