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Grundbuchamt - Namensänderung im Grundbuch

Bremen 99043006000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99043006000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Grundbuchamt - Namensänderung im Grundbuch

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Eheschließung (Synonym), Heirat (Synonym), neuer Name (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Kauf, Miete und Pacht (2050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sollte sich ihr Name z.B. aufgrund einer Eheschließung geändert haben, dann können Sie den Eintrag im Grundbuch entsprechend berichtigen lassen.

Volltext

Ändert sich der Name, kann dies dem Grundbuchamt unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises mitgeteilt und die Berichtigung des im Grundbuch eingetragenen Namens beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Namensänderung

    Es ist entweder

    • eine Bescheinigung des Standesamts über die Namensänderung oder
    • ein beglaubigter Auszug aus dem Familienbuch eingereicht werden.

    Es ist das Original oder eine beglaubigte Abschrift erforderlich.

    Die Unterlagen können Ihnen anschließend wieder zurückgesandt werden.

    Einfache Kopien genügen nicht. Auch eine Kopie des Personalausweises reicht nicht aus.

  • Antrag auf Namensänderung

    Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Eine E-Mail wahrt nicht die Schriftform.

    Sie können den Vordruck unter "Formulare" nutzen.

Voraussetzungen

Die Namensänderung ist dem Grundbuchamt durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen. Eine einfache Kopie ist nicht ausreichend.

Kosten

gebührenfrei

Verfahrensablauf

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wird Ihr bisheriger Name im Grundbuch rot unterstrichen und ihr neuer Name eingetragen mit einem Hinweis, dass die Eintragung im Wege der Berichtigung erfolgt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Spätestens, wenn Sie über den Grundbesitz verfügen wollen, müssen Sie die Namensänderung mit den entsprechenden Nachweisen belegen.

Informationen zur Grundsteuerreform 2022

Seitens des Grundbuchamts wird ausschließlich ein Grundbuchauszug an die Eigentümer versandt, da darin alle Angaben enthalten sind, die das Grundbuchamt diesbezüglich zuliefern kann. Für darüber hinausgehende Fragen zum Thema wird auf die Homepage des Senators für Finanzen verwiesen. Dort werden ausführliche Informationen bereitgestellt.

Wichtig: Die Wohnflächenberechnung erfolgt nicht durch das Grundbuchamt, da sich diese Information nicht aus dem Grundbuch ergibt!

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden