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Fundsachen abholen

Bremen 99089017000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089017000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Fundsachen abholen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Fundbüro (Synonym), Fundamt (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hilfen für Geschädigte (1160200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten eine Fundsache abholen

Volltext

Wenn Sie eine Fundsache abholen möchten, dann ist das nur mit einem Termin möglich. Sie können einen Termin telefonisch vereinbaren unter der Rufnummer 0421/361-10080 oder per E-Mail:

fundsachen@ordnungsamt.bremen.de

Alternativ senden wir Ihnen gerne Ihre verlorene Sache per Post zu.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass der Eigentümerin oder des Eigentümers
  • als Vertreterin oder Vertreter einer Person

    den eigenen Personalausweis oder Pass sowie eine Vollmacht und ein Ausweisdokument der abholberechtigten Person

Voraussetzungen

Um einen verlorenen Gegenstand zurückzuerhalten, muss das Eigentum daran nachgewiesen werden.

Nachweise sind beispielsweise

  • Zweitschlüssel,
  • Kaufbelege,
  • Fotos oder
  • andere Identifizierungsmerkmale.

Zur Abholung wird benötigt:

  • Personalausweis oder Pass der empfangsberechtigten Person
  • als Vertreter:in eine Person, den eigenen Personalausweis oder Pass eine Vollmacht und ein Ausweisdokument der abholberechtigten Person

Bei der Abholung können Gebühren oder Finderlohn anfallen. Bei Zusendung durch die Post kann per Rechnung bezahlt werden. 

Wird bei der Abholung der Fundsachen von der empfangsberechtigten Person der Finderlohn freiwillig entrichtet, dann transferieren wir den Finderlohn an die Finder:innen.

Kosten

Gebühr: 6€
Für Versicherungsbestätigungen für nicht gefundene Fahrräder und sonstige Fundsachen.
Die weiteren Verwaltungsgebühren ergeben sich aus der Kostenverordnung der Inneren Verwaltung (InKostV).
evtl. gesetzlicher Finderlohn

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden