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eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung

Bremen 99008005012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008005012000

Leistungsbezeichnung

eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

eID-Karte beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

13.03.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Bei der eID-Karte handelt es sich um ein Dokument, das die Online-Ausweisfunktion für Personen zur Verfügung stellt, die keinen Anspruch auf Ausstellung eines Personalausweises oder Aufenthaltstitels mit Online-Ausweisfunktion haben.

Volltext

Mit der eID-Karte ist es möglich, sich im Internet über einen eID-Client, wie zum Beispiel die vom Bund bereitgestellte AusweisApp, oder an Bürger-Terminals sicher zu identifizieren. Ähnlich dem Online-Shopping oder -Banking lassen sich damit Behördengänge und zahlreiche andere Dienstleistungen schnell und einfach erledigen.

Grundfunktionen:

  • elektronischer Identitätsnachweis
  • elektronische Signatur
  • ausschließlich als elektronischer Identitätsnachweis geeignet und nicht als Ausweispapier oder Reisedokument

Hinweise:

  • Um die Online-Ausweisfunktion nutzen zu können, wird ein Kartenlesegerät und ein eID-Client, wie zum Beispiel die AusweisApp, benötigt

Erforderliche Unterlagen

  • Sie benötigen einen gültigen Pass oder Personalausweis bzw. eine Identitätskarte eines EU-Staats oder eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.

Voraussetzungen

  • eID-Karten können nur Personen erhalten, die entweder EU-Bürger sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) haben. Ausnahme: Deutsche Staatsangehörige können keine eID-Karte erhalten. Bereits seit 2010 ist die eID-Funktion jedoch in jedem deutschen Personalausweis enthalten.
  • Die antragstellende Person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Kosten

Gebühr: 37€

Verfahrensablauf

  • Die eID-Karte kann nur persönlich beantragt werden.
  • Mit Erhalt des Pin-Briefes von der Bundesdruckerei wird über die Fertigstellung der eID-Karte informiert.
  • Alle Informationen zur Abholung der eID-Karte finden Sie hier: -> Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholen https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1246255.de

Bearbeitungsdauer

grundsätzlich ca. 4 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Gültigkeitsdauer der eID-Karte: 10 Jahre

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden