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Änderung der Adresse auf dem Personalausweis/Reisepass/elektronischen Aufenthaltstitel

Bremen 99008001011001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001011001

Leistungsbezeichnung

Änderung der Adresse auf dem Personalausweis/Reisepass/elektronischen Aufenthaltstitel

Leistungsbezeichnung II

Änderung der Adresse auf dem Personalausweis/Reisepass/elektronischen Aufenthaltstitel

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Perso (Synonym), ePass (Synonym), ePA (Synonym), eAT (Synonym), Reisepass (Synonym), Umzug (Synonym), Personalausweis (Synonym), Aufkleber (Synonym), Adressaufkleber (Synonym), Adresse (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie haben sich umgemeldet und möchten jetzt die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis/Reisepass/elektronischen Aufenthaltstitel eintragen lassen?

Ab dem 21.02.2024 benötigen Sie für dieses Anliegen im BürgerServiceCenter Mitte und im BürgerServiceCenter-Nord keinen Termin. Sie können dieses Anliegen ohne Termin innerhalb der Öffnungszeiten der Express-Schalter (Bitte beachten Sie unterschiedlichen Öffnungszeiten im BSC-Mitte und im BSC-Nord) erledigen.  

Wichtig: Im BürgerServiceCenter Stresemannstraße benötigen Sie weiterhin einen Termin für dieses Anliegen

Volltext

Bei einem Umzug müssen Sie die Anschrift auf dem Personalausweis/elektronischen Aufenthaltstitel bzw. den Wohnort auf dem Reisepass aktualisieren lassen. Bei einem Personalausweis bzw. elektronischen Aufenthaltstitel wird die Adressänderung mittels Aufkleber kenntlich gemacht und die Anschrift zusätzlich auch auf dem Ausweis-Chip geändert. Bei einem Reisepass wird die Änderung handschriftlich vorgenommen und mit einem Siegel bestätigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel

Voraussetzungen

Sie müssen sich schon bei Ihrer Gemeinde an- bzw. umgemeldet haben und eine Meldebestätigung erhalten haben.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Bei einer Abmeldung in das Ausland ersetzt die Personalausweisbehörde die Anschrift im Personalausweis und im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium durch den Hinweis „keine Wohnung in Deutschland“

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden