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Bankbriefauskunft (Zulassungsbescheinigung Teil II) / Hinweis für finanzierte oder geleaste Fahrzeuge

Bremen 99036012000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036012000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Bankbriefauskunft (Zulassungsbescheinigung Teil II) / Hinweis für finanzierte oder geleaste Fahrzeuge

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Fahrzeugbrief (Synonym), Fahrzeugbriefeingang (Synonym), Zulassungsbescheinigung II (Synonym), Bankbrief (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)
  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Wegen der aktuellen Lage beachten Sie die 127079;Informationen auf der Startseite des Bürgeramts.

Es besteht die Möglichkeit, online abzufragen, ob ein angeforderter Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) bei der Zulassungsbehörde eingegangen ist.

Volltext

Für eine Vielzahl von Zulassungsangelegenheiten ist das Original der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen.

Sofern die Zulassungsbescheinigung Teil II aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung nicht in Ihrem Besitz ist, müssen Sie vor Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle veranlassen, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II der Kfz-Zulassungsstelle übersandt wird.

Über den nebenstehenden Link "Bankbriefauskunft" können Sie unter Angabe der ZB II-Nummer (Fahrzeugbrief-Nummer) und des amtlichen Kennzeichens nachsehen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsstelle eingegangen ist.

Bitte beachten Sie, dass Kfz-Zulassungsangelegenheiten an drei verschiedenen Standorten bearbeitet werden und an alle drei Standorte (Bürgeramt - Kfz-Zulassungen -,  BürgerServiceCenter-Mitte - Bremen, BürgerServiceCenter-Nord) Zulassungsbescheinigungen Teil II übersandt werden können. Die Übersendung an den Standort, an welchem Sie Ihr Anliegen erledigen möchten, muss durch sie veranlasst werden. Bitte klären Sie im Vorfeld, ob die Erledigung Ihres Anliegens an dem von Ihnen gewünschten Standort möglich ist.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Gebühr: 15,30€
Versand und Verwahrung der Zulassungsbescheinigung Teil II
zzgl. weiterer Kosten für die Bearbeitung der jeweiligen Zulassungsanträge

Verfahrensablauf

Die Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II an die Kfz-Zulassungsstelle ist durch den/die Antragstellerin zu veranlassen.

Nach erfolgter Bearbeitung sendet die Kfz-Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil II wieder an das finanzierende Institut zurück.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird nach zwei Wochen an den/die Sicherungsgeberin  zurückgesandt, es sei denn, der/die Sicherungsgeberin gewährt  andere Fristen.

Bitte beachten Sie, dass Zulassungsbescheinigungen Teil II regelmäßig per Einschreiben versandt werden. Die Übersendung kann drei bis fünf Werktage in Anspruch nehmen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden