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Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren nach der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)

Bremen 99144001000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99144001000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren nach der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Verbraucherschutz (1150300)
  • Verbraucherschutz (2140100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25. Mai 2018

Volltext

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbar geltenes Recht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ziel der DSGVO ist ein gleichwertiges Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von Daten in allen Mitgliedstaaten.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung haben Sie verschiedene Rechte:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Recht aufWiderspruch
  • Recht auf Beschwerde

Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus  Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.

Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten:

In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen (§§ 32c bis 32f der Abgabenordnung). Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.

Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.finanzen.bremen.de/steuern-734

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Nahezu alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen treten mit den Finanzämtern früher oder später in Kontakt, weil sie z.B. Steuererklärungen abgeben, Steuern zahlen müssen oder Erstattungen beanspruchen können. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Im Besteuerungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z.B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Im Regelfall sind die Finanzämter für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie daher an Ihr Finanzamt, vertreten durch die Behördenleitung, richten.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten des Finanzamtes Bremen      E-Mail: datenschutz@fa-hb.bremen.de
          Telefon: +49 421 361-94004
  • Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten des Finanzamtes Bremerhaven      E-Mail: datenschutz@finanzamtbremerhaven.bremen.de
          Telefon: +49 471 596-99174
  • Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten des Finanzamtes für Außenprüfung      E-Mail: datenschutz@fa-ap.bremen.de
          Telefon: +49 421 36196157
  • Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten der Landeshauptkasse Bremen      E-Mail: datenschutz@lhk.bremen.de
          Telefon: +49 421 36194636

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden