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Fahrzeuge ersteigern

Bremen 99050089220000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050089220000

Leistungsbezeichnung

Fahrzeuge ersteigern

Leistungsbezeichnung II

Fahrzeuge ersteigern

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

versteigern (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Kauf, Miete und Pacht (2050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

21.03.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Das Referat Verkehrsüberwachung versteigert regelmäßig Fahrzeuge ohne Zulassung.

Volltext

Besteht durch die Eigentümerin oder den Eigentümer kein Interesse mehr an ihrem oder seinem Fahrzeug, erwirbt die Stadtgemeinde das Eigentum nach 6 Wochen. Die als Fundsachen geltenden Fahrzeuge werden entweder verwertet oder zur Versteigerung freigegeben.

Bei der Versteigerung erworbene Gegenstände gehören der Erwerberin oder dem Erwerber endgültig.

Mögliche Eigentumsrechte an Fahrzeugen können nur vor der Versteigerung  geltend gemacht werden, eine Eigentumsanzeige während der Versteigerung ist nicht mehr möglich.

Bei der Versteigerung ist es leider nicht möglich, mit EC-Karte zu zahlen. Ersteigerte Fahrzeuge werden nur gegen Bargeld ausgehändigt und müssen sofort mitgenommen werden.

Wenn es Termine gibt, werden jeweils in der Tagespresse und hier bekannt gegeben.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

  • Fahrzeuge ohne Zulassung
  • Innerhalb von 6 Wochen hat niemand Eigentumsansprüche gestellt
  • Ersteigerte Gegenstände werden nur gegen Bargeld ausgehändigt. Es fallen keine weiteren Gebühren an.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Nach der erfolgreichen Ersteigerung eines Fahrzeuges sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug direkt mitzunehmen.

Ca. eine Woche nach der Ersteigerung erhalten Sie ein Versteigerungsprotokoll, mit dem Sie die Zulassungspapiere beantragen und Zweitschlüssel in Auftrag geben können.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden