Fahrzeuge ersteigern
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Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Besteht durch die Eigentümerin oder den Eigentümer kein Interesse mehr an ihrem oder seinem Fahrzeug, erwirbt die Stadtgemeinde das Eigentum nach 6 Wochen. Die als Fundsachen geltenden Fahrzeuge werden entweder verwertet oder zur Versteigerung freigegeben.
Bei der Versteigerung erworbene Gegenstände gehören der Erwerberin oder dem Erwerber endgültig.
Mögliche Eigentumsrechte an Fahrzeugen können nur vor der Versteigerung geltend gemacht werden, eine Eigentumsanzeige während der Versteigerung ist nicht mehr möglich.
Bei der Versteigerung ist es leider nicht möglich, mit EC-Karte zu zahlen. Ersteigerte Fahrzeuge werden nur gegen Bargeld ausgehändigt und müssen sofort mitgenommen werden.
Wenn es Termine gibt, werden jeweils in der Tagespresse und hier bekannt gegeben.
- Fahrzeuge ohne Zulassung
- Innerhalb von 6 Wochen hat niemand Eigentumsansprüche gestellt
- Ersteigerte Gegenstände werden nur gegen Bargeld ausgehändigt. Es fallen keine weiteren Gebühren an.
Nach der erfolgreichen Ersteigerung eines Fahrzeuges sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug direkt mitzunehmen.
Ca. eine Woche nach der Ersteigerung erhalten Sie ein Versteigerungsprotokoll, mit dem Sie die Zulassungspapiere beantragen und Zweitschlüssel in Auftrag geben können.