Abschleppen verkehrswidrig geparkter Fahrzeuge
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Parken Sie mit Ihrem Auto verkehrswidrig und kommt es dadurch zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, wird Ihr Auto abgeschleppt.
Sollte Ihr Auto verkehrswidrig geparkt worden sein und dabei die öffentliche Sicherheit gefährden, können die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung ein Abschleppen oder ein Umsetzen anordnen.
Bitte beachten Sie, dass es auch bei einer Umsetzung zu Kosten kommt, auch wenn sie im ersten Moment vielleicht gar nicht gemerkt haben, dass die Position Ihres Fahrzeuges verändert wurde.
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Fahrzeugpapiere
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Fahrzeugschein) oder
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. Fahrzeugbrief
Zur Abholung Ihres Fahrzeuges bei unserem Vertragspartner benötigen Sie einen Eigentumsnachweis. Dies kann beispielsweise sein:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) oder
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief)
Ein vorhandener Zweitschlüssel ist nicht ausreichend.
Darüber hinaus sollten noch folgende Dokumente mitgeführt werden:
- Personalausweis oder Pass
- Führerschein
Sollten Sie bemerken, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr am Abstellplatz ist, können Sie entweder bei der Polizei oder direkt bei unserem Vertragspartner BAV unter Telefon +49 421-544444 Auskünfte erhalten.
Sollte Ihr Fahrzeug abgeschleppt worden sein, können Sie es bei der BAV gegen Zahlung der Abschleppkosten, inkl. der Verwaltungsgebühr und der Verwahrkosten, abholen.
Wurde Ihr Fahrzeug abgeschleppt, erhalten Sie eine Anhörung, in der Sie sich zum Vorfall äußern können (Einlassung). Durch unsere Sachbearbeiter wird der Sachverhalt nochmals geprüft. Wenn Ihre Einlassung nicht zur Einstellung des Verfahrens führt, erhalten Sie einen Kostenfestsetzungsbescheid, gegen welchen Sie Widerspruch erheben können.