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Abschleppen verkehrswidrig geparkter Fahrzeuge

Bremen 99108008000000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108008000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Abschleppen verkehrswidrig geparkter Fahrzeuge

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Parken Sie mit Ihrem Auto verkehrswidrig und kommt es dadurch zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, wird Ihr Auto abgeschleppt.

Volltext

Sollte Ihr Auto verkehrswidrig geparkt worden sein und dabei die öffentliche Sicherheit gefährden, können die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung ein Abschleppen oder ein Umsetzen anordnen.

Bitte beachten Sie, dass es auch bei einer Umsetzung zu Kosten kommt, auch wenn sie im ersten Moment vielleicht gar nicht gemerkt haben, dass die Position Ihres Fahrzeuges verändert wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Fahrzeugpapiere
    • Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Fahrzeugschein) oder
    • Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. Fahrzeugbrief

Voraussetzungen

Zur Abholung Ihres Fahrzeuges bei unserem Vertragspartner benötigen Sie einen Eigentumsnachweis. Dies kann beispielsweise sein:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) oder
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief)

Ein vorhandener Zweitschlüssel ist nicht ausreichend.

Darüber hinaus sollten noch folgende Dokumente mitgeführt werden:

  • Personalausweis oder Pass
  • Führerschein

Kosten

Gebühr: 205€
Abschleppkosten (nachts und an Sonn- und Feiertagen höher)
Gebühr: 190€
Umsetzung
Gebühr: 105€
Leerfahrt
Gebühr: 20€
Verwahrkosten pro Tag, max. 100 EUR/Monat
Gebühr: 58€
Verwaltungskosten
Gebühr: 155€
Arbeitsabbruch (mindestens 1 Klammer montiert)

Verfahrensablauf

Sollten Sie bemerken, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr am Abstellplatz ist, können Sie entweder bei der Polizei oder direkt bei unserem Vertragspartner BAV unter Telefon +49 421-544444 Auskünfte erhalten.

Sollte Ihr Fahrzeug abgeschleppt worden sein, können Sie es bei der BAV gegen Zahlung der Abschleppkosten, inkl. der Verwaltungsgebühr und der Verwahrkosten, abholen.

Wurde Ihr Fahrzeug abgeschleppt, erhalten Sie eine Anhörung, in der Sie sich zum Vorfall äußern können (Einlassung). Durch unsere Sachbearbeiter wird der Sachverhalt nochmals geprüft. Wenn Ihre Einlassung nicht zur Einstellung des Verfahrens führt, erhalten Sie einen Kostenfestsetzungsbescheid, gegen welchen Sie Widerspruch erheben können.

Bearbeitungsdauer

Sobald Sie erfahren haben, dass sich Ihr Auto bei unserem Vertragspartner der BAV befindet, können Sie es dort abholen.

Frist

Antragsfrist: 14 Tag(e)
nach Erhalt des Anhörungsbogens
Antragsfrist: 1 Monat(e)
Widerspruchsfrist nach Erhalt des Kostenfestsetzungsbescheides

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden