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Abschleppen nicht zugelassener Fahrzeuge

Bremen 99108008000000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108008000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Abschleppen nicht zugelassener Fahrzeuge

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Schrottautos (Synonym), Wracks (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wird ein Fahrzeug ohne Zulassung auf öffentlichem Grund abgestellt, wird es abgeschleppt.

Volltext

Ein nicht zugelassenes Fahrzeug hat keine Berechtigung im Verkehr teilzunehmen. Dies betrifft sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Aus diesem Grund können in der Hansestadt Bremen seit 1. Juli 2018 per Erlass Abschleppmaßnahmen solcher Fahrzeuge eingeleitet werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief

    bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II

  • Kaufvertrag (wenn vorhanden)

Voraussetzungen

Nicht zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Raum

Kosten

Gebühr: 250€
Bußgeld, zzgl. 28,50 EUR Verwaltungsgebühr durch die Bußgeldstelle
Gebühr: 163€
Verwaltungsgebühren der Verkehrsüberwachung
Abschleppkosten ab 205,00 EUR
Verwahrkosten 20,00 EUR/Tag, max. 100,00 Euro/Monat

Verfahrensablauf

Die Mitarbeiter/innen der Verkehrsüberwachung versuchen anhand der Fahrgestellnummer oder den Kennzeichen den/die Eigentümer/in ausfindig zu machen.

Wenn Sie Ihre Auto abholen, erhalten Sie einen Kostenfestsetzungsbescheid.

Meldet sich nach 6 Wochen niemand zur Abholung des Fahrzeuges, werden die Fahrzeuge verwertet oder versteigert.

Zur Abholung Ihres Fahrzeuges bei unserem Vertragspartner benötigen Sie einen Eigentumsnachweis. Dies kann beispielsweise sein:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) oder
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief)

Ein vorhandener Zweitschlüssel ist nicht ausreichend.

Darüber hinaus sollten noch folgende Dokumente mitgeführt werden:

  • Personalausweis oder Pass
  • Führerschein
  • Kaufvertrag (wenn vorhanden)

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie haben sechs Wochen Zeit, Ihr Fahrzeug bei unseren Vertragspartnern der Bremer Autohandels- und Verwertungsgesellschaft (BAV) oder der Abschlepp- und Bergungsgesellschaft (ABG) abzuholen.
Gegen den Kostenfestsetzungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich eingereicht werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden