Abschleppen nicht zugelassener Fahrzeuge
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Ein nicht zugelassenes Fahrzeug hat keine Berechtigung im Verkehr teilzunehmen. Dies betrifft sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Aus diesem Grund können in der Hansestadt Bremen seit 1. Juli 2018 per Erlass Abschleppmaßnahmen solcher Fahrzeuge eingeleitet werden.
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief
bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II
- Kaufvertrag (wenn vorhanden)
Verwahrkosten 20,00 EUR/Tag, max. 100,00 Euro/Monat
Die Mitarbeiter/innen der Verkehrsüberwachung versuchen anhand der Fahrgestellnummer oder den Kennzeichen den/die Eigentümer/in ausfindig zu machen.
Wenn Sie Ihre Auto abholen, erhalten Sie einen Kostenfestsetzungsbescheid.
Meldet sich nach 6 Wochen niemand zur Abholung des Fahrzeuges, werden die Fahrzeuge verwertet oder versteigert.
Zur Abholung Ihres Fahrzeuges bei unserem Vertragspartner benötigen Sie einen Eigentumsnachweis. Dies kann beispielsweise sein:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) oder
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief)
Ein vorhandener Zweitschlüssel ist nicht ausreichend.
Darüber hinaus sollten noch folgende Dokumente mitgeführt werden:
- Personalausweis oder Pass
- Führerschein
- Kaufvertrag (wenn vorhanden)
Gegen den Kostenfestsetzungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich eingereicht werden.