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Glücksspiel veranstalten und vermitteln Erlaubnis Lotterie, Ausspielung

Bremen 99089027005001 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089027005001

Leistungsbezeichnung

Glücksspiel veranstalten und vermitteln Erlaubnis Lotterie, Ausspielung

Leistungsbezeichnung II

Veranstaltung einer kleinen Lotterie/ Ausspielung (Tombola anmelden)

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Lotterie (Synonym), Tombola (Synonym), Gewinn (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten eine kleine Lotterie/ Ausspielung (Tombola) veranstalten? Dann brauchen Sie eine Erlaubnis. Hier erfahren Sie mehr darüber.

Volltext

Wenn Sie eine kleine Lotterie/ Ausspielung (Tombola) veranstalten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig und wird vom Ordnungsamt auf Antrag erteilt, soweit die Erlaubnisvoraussetzungen vorliegen. 

Zusätzlich müssen Sie die Tombola in einigen Fällen beim Finanzamt Bremen anzeigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Gewinnliste

    (= Auflistung aller Gewinne mit deren Marktwert). Die Gewinnliste ist bei Antragstellung insoweit einzureichen, als dass der Marktwert der aufgelisteten Gewinne mindestens 25% des Spielkapitals entspricht. Vor Veranstaltungsbeginn ist eine vollständige Gewinnliste einzureichen. Ein Musterformular steht zur Verfügung.

Voraussetzungen

  • Eine kleine Lotterie/ Ausspielung (Tombola) liegt vor, wenn mit dem Verkauf von Losen Einnahmen erzielt und Gewinne ausgegeben werden. 
  • Mit der Veranstaltung dürfen keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt werden. Der Reinertrag darf ausschließlich gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zwecken zugute kommen. 
  • Mindestens 25 % des Spielkapitals (Spielkapital = Anzahl der Lose x Lospreis) müssen dem Zweck der Tombola zugeführt werden. Weiterhin muss mindestens 25 % der Höhe des Spielkapitals in Form von Gewinnen ausgeschüttet werden. 
  • Um eine Erlaubnis für Ihre kleine Lotterie /Ausspielung (Tombola) zu erhalten, müssen sie die Erlaubnis bei der Glücksspielaufsicht des Ordnungsamtes beantragen. Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Erlaubnisvoraussetzungen erfüllt werden.

Kosten

Gebühr: 87€

Verfahrensablauf

Sie können die Erlaubnis auf verschiedenen Wegen beantragen. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Beantragung über den Onlinedienst oder per E-Mail. Eine schriftliche Beantragung ist aber auch möglich.

Onlinedienst

  • Nutzen Sie den Onlinedienst unter „Weitere Informationen“ – „Online Service“ – „Online-Antrag kleine Lotterie/ Ausspielung (Tombola)“.
  • Der Onlinedienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag. 
  • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln. 
  • Sie können Ihre Eingaben 30 Tage lang zwischenspeichern. 
  • Um den Online-Antrag ausfüllen und abschicken zu können, brauchen Sie ein Servicekonto. Wenn Sie noch kein Servicekonto haben, können Sie sich dafür registrieren. Sie können das im Laufe des Online-Antrages tun.
  • Die Unterlagen werden vom Ordnungsamt geprüft.
  • Wenn die Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis zum Veranstalten einer kleinen Lotterie /Ausspielung (Tombola) vorliegen, erhält die anmeldende Person ein Erlaubnis inkl. Auflagen und eine Gebührenrechnung per Post.

Antragstellung per E-Mail

  • Nutzen Sie die Formulare unter „Weitere Informationen“ – „Formulare“
  • Senden Sie die ausgefüllten Formulare mit den Unterlagen an die E-Mailadresse gluecksspielaufsicht@ordnungsamt.bremen.de.
  • Die Unterlagen werden vom Ordnungsamt geprüft.
  • Wenn die Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis zum Veranstalten einer kleinen Lotterie / Ausspielung (Tombola) vorliegen, erhält die anmeldende Person ein Erlaubnis inkl. Auflagen und eine Gebührenrechnung per Post.

Schriftliche Antragstellung per Post

  • Nutzen Sie die Formulare unter „Weitere Informationen“ – „Formulare“
  • Senden Sie die ausgefüllten Formulare mit den Unterlagen an folgende Adresse:
    • Ordnungsamt Bremen
      Referat 10 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
      Glücksspielaufsicht
      Stresemannstraße 48
      28207 Bremen
  • Die Unterlagen werden vom Ordnungsamt geprüft.
  • Wenn die Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis zum Veranstalten einer kleinen Lotterie / Ausspielung (Tombola) vorliegen, erhält die anmeldende Person ein Erlaubnis inkl. Auflagen und eine Gebührenrechnung per Post.

Bearbeitungsdauer

Bis zu 3 Wochen.

Frist

Bitte stellen Sie Ihren Antrag spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Über den Ertrag der Tombola, die herausgegebenen Gewinne, die entstandenen Kosten und die Verwendung des Reinertrages ist dem Ordnungsamt spätestens 4 Wochen nach der Veranstaltung eine Abrechnung und ein Nachweis zur Mittelverwendung vorzulegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Veranstaltung einer kleinen Lotterie/ Ausspielung (Tombola anmelden)
  • Wer eine kleine Lotterie/ Ausspielung (Tombola) veranstalten möchten, benötigt eine gebührenpflichtige Erlaubnis.
  • Die Erlaubnis wird vom Ordnungsamt auf Antrag erteilt, soweit die Erlaubnisvoraussetzungen vorliegen.
  • Zuständige Stelle: 
    • Ordnungsamt Bremen
      Referat 10 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
      Glücksspielaufsicht

Ansprechpunkt

  • Herr Hamelmann      E-Mail: gluecksspielaufsicht@ordnungsamt.bremen.de
          Telefon: +49 421 361-66899
          Fax: +49 421 3610000

Zuständige Stelle

nicht vorhanden