Nicht gewerblicher Informationsstand
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Veranstaltungen und Feste (1110100)
- Bauverfahren (2050500)
- Transportgenehmigungen (2110200)
- Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
- Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Die Errichtung eines nicht gewerblichen Informationstandes benötigt immer die Erlaubnis des Ordnungsamtes Bremen. Ohne die entsprechende Erlaubnis begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Sollten Sie beabsichtigen eine gewerbliche Werbekampagne durchzuführen, können Sie sich telefonisch bei uns melden. Wir werden Ihnen dann alle Informationen zu den dafür zuständigen Ansprechpartnern geben.
- Daten der Antragstellerin oder des Antragstellers
(Organisation, Privatperson mit Anschrift und Telefonnummer)
- Zeitraum, wann der Infostand aufgestellt werden soll
- Gewünschter Aufstellort
- Beschreibung über welches Thema informiert werden soll
- Größe des Standes und was genau aufgebaut werden soll, sowie ob Flyer o. Ä. verteilt werden
und was genau aufgebaut werden soll, sowie ob Flyer o. Ä. verteilt werden
- Wenn ein Steuerbefreiungsbescheid des Finanzamtes vorhanden ist, muss eine Kopie mit eingereicht werden
Der schriftliche Antrag auf die Errichtung eines Infostandes wird nach dessen Eingang vom Ordnungsamt geprüft. Wenn diesem keine Belange entgegenstehen, wird der Informationsstand genehmigt.
- Frau Budig E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
Telefon: +49 421 361-33032 - Frau Rondic E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
Telefon: +49 421 361-19721