Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Nicht gewerblicher Informationsstand

Bremen 99108012005000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108012005000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Nicht gewerblicher Informationsstand

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Veranstaltungen und Feste (1110100)
  • Bauverfahren (2050500)
  • Transportgenehmigungen (2110200)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Errichtung eines nicht gewerblichen Informationstandes benötigt immer die Erlaubnis des Ordnungsamtes Bremen. Ohne die entsprechende Erlaubnis begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Sollten Sie beabsichtigen eine gewerbliche Werbekampagne durchzuführen, können Sie sich telefonisch bei uns melden. Wir werden Ihnen dann alle Informationen zu den dafür zuständigen Ansprechpartnern geben.

Erforderliche Unterlagen

  • Daten der Antragstellerin oder des Antragstellers

    (Organisation, Privatperson mit Anschrift und Telefonnummer)

  • Zeitraum, wann der Infostand aufgestellt werden soll
  • Gewünschter Aufstellort
  • Beschreibung über welches Thema informiert werden soll
  • Größe des Standes und was genau aufgebaut werden soll, sowie ob Flyer o. Ä. verteilt werden

    und was genau aufgebaut werden soll, sowie ob Flyer o. Ä. verteilt werden

  • Wenn ein Steuerbefreiungsbescheid des Finanzamtes vorhanden ist, muss eine Kopie mit eingereicht werden

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Gebühr: 16€
bis 4m² bis 1 Tag
Gebühr: 23€
bis 4m² bis 3 Tage
Gebühr: 31€
bis 4m² bis 7 Tage
Gebühr: 78€
bis 4m² bis 30 Tage
Gebühr: 117€
bis 4m² mehr als 30 Tage
Gebühr: 23€
ab 4m² bis 1 Tag
Gebühr: 31€
ab 4m² bis 3 Tage
Gebühr: 39€
ab 4m² bis 7 Tage
Gebühr: 93€
ab 4m² bis 30 Tage
Gebühr: 140€
ab 4m² mehr als 30 Tage

Verfahrensablauf

Der schriftliche Antrag auf die Errichtung eines Infostandes wird nach dessen Eingang vom Ordnungsamt geprüft. Wenn diesem keine Belange entgegenstehen, wird der Informationsstand genehmigt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Frau Budig      E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
          Telefon: +49 421 361-33032
  • Frau Rondic      E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
          Telefon: +49 421 361-19721

Zuständige Stelle

nicht vorhanden