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Apostille beantragen

Bremen 99014002035001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99014002035001

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Apostille beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Auszüge aus Registern (2020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie benötigen eine Apostille zur Vorlage im Ausland.

Volltext

Deutsche Urkunden werden von den Behörden oder Gerichten eines anderen Staates oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Dazu sind eine Reihe von Verfahrensregeln zwischen den Staaten vereinbart worden.

Für Staaten, die dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 beigetreten sind, wird die sonst erforderliche Legalisation durch die „Haager Apostille“ ersetzt. Eine mit einer solchen Apostille versehene Urkunde ist direkt im Ausland verwendbar.

Zuständigkeiten:

  • Der Landgerichtspräsident: Urkunden der zum Geschäftsbereich des Senators für Justiz und Verfassung gehörenden bremischen Gerichte und bremischen Behörden sowie der bremischen Notare.
  • Der Senator für Inneres: Urkunden aus dem Bereich der übrigen bremischen Verwaltung, also der Behörden des Landes Bremen und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.

 

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Die zu beglaubigenden Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und aktuell sein, d.h. nicht älter als 3 Monate.

Beglaubigt werden können beim Senator für Inneres u.a. folgende Urkunden:

  • Personenstandsurkunden (z.B. Heirats- oder Geburtsurkunden), die möglichst aktuell sein sollten
  • Aufenthalts- und Meldebescheinigungen, die nicht älter als 3 Monate sein dürfen
  • ärztliche Bescheinigungen, die vom Gesundheitsamt oder der Ärzte- bzw. Zahnärztekammer vorbeglaubigt wurden
  • Schulzeugnisse und Diplomurkunden, die von der Senatorin für Kinder und Bildung vorbeglaubigt wurden
  • Schulzeugnisse und Diplomurkunden, die von der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz vorbeglaubigt wurden
  • Adoptionsunterlagen, wie Sozialberichte, die von der Senatorin für Soziales vorbeglaubigt wurden
  • Exportbescheinigungen, die z. B. von der Handelskammer vorbeglaubigt wurden.

Beglaubigt wird die Echtheit der Unterschrift die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und die Echtheit des Siegels, mit dem das Dokument versehen ist

Kosten

Gebühr: 18€
pro Apostille

Verfahrensablauf

Persönliche Vorsprache:

Montag bis Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr
Hinweis: Es ist keine sofortige Bearbeitung möglich!

Die Bearbeitungszeit beträgt zwei bis sieben Tage.
In Ausnahmefällen kann die Bearbeitungszeit bis zu drei Wochen betragen.

Bei Abgabe der Urkunden kann bar per Vorkasse gezahlt werden.

Schriftliche Beantragung:

Bitte teilen Sie uns in Ihrem Antrag mit, für welches Land das Dokument benötigt wird und fügen Sie Ihrem Antrag einen frankierten Rückumschlag, versehen mit Ihrer Anschrift, bei.

Die Bearbeitungszeit auf dem schriftlichen Weg beträgt bis zu drei Wochen.

Die Rechnung kann nur per Überweisung beglichen werden. Eine Zahlung der Gebühren per Verrechnungsscheck ist nicht möglich.

Schriftliche Anträge richten Sie bitte an folgende Adresse:

Senator für Inneres
- Geschäftsstelle -
Contrescarpe 22/24
28203 Bremen

Weitere Auskünfte unter:
Tel. (0421) 361 9011/9025

Bearbeitungsdauer

7 Tag(e)
maximale Bearbeitungsdauer
3 Woche(n)
Bei schriftlicher Beantragung und in Ausnahmefällen

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden