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Gestattungsverträge zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen / Bremerhaven

Bremen 99108012005000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108012005000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Gestattungsverträge zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Veranstaltungen und Feste (1110100)
  • Bauverfahren (2050500)
  • Transportgenehmigungen (2110200)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten dauerhaft eine öffentliche Straßenverkehrsfläche ober- oder unterirdisch nutzen?
Dann benötigen Sie eine entsprechende Gestattung bzw. Genehmigung.

Die Gestattung berechtigt – im Unterschied zu einer Sondernutzung– zu einer Inanspruchnahme von städtischem Grund, die den sog. Gemeingebrauch dieses Grundstücks nicht beeinträchtigt. Dies gilt nicht nur für dauerhafte, sondern auch für vorübergehende Nutzungen, z.B. im Rahmen einer Baumaßnahme. Auch wenn bereits eine Baugenehmigung oder eine andere öffentlich-rechtliche Genehmigung vorliegt, berechtigt diese allein nicht zur Nutzung derartiger Inanspruchnahmen im Rahmen der vorgesehenen Baumaßnahme.

Volltext

Mit einer Gestattung erhält der Gestattungsnehmer die Erlaubnis der Stadt Bremerhaven als Grundstückseigentümerin, auf oder in einem Grundstück Leitungen und/oder Anlagen (Überspannungen, Kabel, Rohrleitungen, Revisionsschächte, Bauanker, Kellerlichtschächte etc.) einzubauen, zu verlegen und zu betreiben. Auch der Einbau von Pollern im Seitenraum, Pflege und Nutzung von Grünflächen im Straßenseitenraum fallen in diesen Regelbereich.

Um städtische Flächen hierfür nutzen zu dürfen, ist ein Gestattungsvertrag abzuschließen.

Das Amt für Straßen- und Brückenbau ist allerdings nur für die Genehmigung der ober- oder unterirdischen Nutzungen des öffentlichen Straßenraumes durch Rohr- und Kabelleitungen zuständig.

Bitte beachten Sie, dass die Straßenverkehrsbehörde (Amt 91/31) zuständig ist, wenn öffentliche Straßen, Wege und Plätze oder Teile davon für andere Zwecke als den Verkehr genutzt sollen und der Gemeingebrauch dieser Fläche dadurch beeinträchtigt wird. Hierfür ist eine Erlaubnis nach öffentlichem Recht erforderlich (bspw. Sondernutzungserlaubnis für Überfahren von Gehweg- und Radwegbereichen mit Bau- und Lieferfahrzeugen, Baumaterial- und Gerätelagerung, Kran- oder Gerüstaufstellung, Aufstellen von Baucontainern).

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Alle Genehmigungen sind kostenpflichtig und richten sich nach der Gebührenordnung für Sondernutzung nach dem Bremischen Landesstraßengesetz (siehe Anlage). Diese bitte im Einzelfall beim zuständigen Sachbearbeiter erfragen.

Verfahrensablauf

Beim Amt für Straßen- und Brückenbau ist rechtzeitig ein formloser Antrag zu stellen. Die geplante Nutzung ist von Ihnen detailliert darzustellen (Lageplan, Schnitt, Erläuterung).

Die notwendige Gestattung wird im Rahmen eines privatrechtlichen Gestattungsvertrages (nach bürgerlichem Recht) geregelt, sofern durch die Inanspruchnahme keine Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrs stattfinden kann.

Wir weisen darauf hin, dass im Hinblick auf die zukünftige Nutzung der betroffenen städtischen Fläche und zur Prüfung bereits vorhandener Ver- und Entsorgungseinrichtungen verschiedene Versorgungsträger und städtische Dienststellen gehört werden müssen. Daher muss zur Bearbeitung des Antrags mit einer Wartezeit von mindestens vier Wochen vor der beabsichtigten Inanspruchnahme des Grundstücks gerechnet werden.

Vor Abschluss des Gestattungsvertrages dürfen städtische Flächen nicht in Anspruch genommen werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal