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Antrag auf Erlaubnis und Herstellung einer Überfahrt / Bremerhaven

Bremen 99108015000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108015000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Antrag auf Erlaubnis und Herstellung einer Überfahrt / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie brauchen eine Erlaubnis der Straßenbaubehörde, um eine Straßenfläche, wie zum Beispiel Fuß- und Radwege oder Grünflächen mit einem Fahrzeug auf einer Überfahrt zu nutzen? Diese Erlaubnis können Sie beim Amt für Straßen- und Brückenbau beantragen.

Volltext

Gemäß § 17 Bremisches Landesstraßengesetz (BremLStrG) dürfen Straßenflächen, die nicht dazu bestimmt sind, einen allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr aufzunehmen, wie zum Beispiel Fuß- und Radwege oder Grünflächen, mit Fahrzeugen nur mit Erlaubnis der Straßenbaubehörde als Überfahrt benutzt werden.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt ist der Eigentümer, der Erbbauberechtigte oder Nießbraucher eines an der Straße grenzenden Grundstückes. Grenzt das Grundstück nicht an die Straße und ist es ausschließlich mit dieser durch einen befahrbaren, öffentlich-rechtlich gesicherten Zugang über ein Anliegergrundstück verbunden, ist ebenfalls der Eigentümer, der Erbbauberechtigte oder Nießbraucher des rückwärtig gelegenen Grundstückes antragsberechtigt. Einzelheiten zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem beigefügtem Informationsblatt zur Herstellung einer Überfahrt.

Kosten

Gebühr: 217€
Die Kosten für die Herstellung der Überfahrt sind vom Antragsteller zu tragen. Darüber hinaus wird für den entstandenen Personalaufwand ein Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 10 % der Nettosumme der Herstellungskosten erhoben (Bremisches Landesstraßengesetz).

Verfahrensablauf

Die Überfahrt wird vom Träger der Straßenbaulast hergestellt und unterhalten. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, eine anerkannte Straßenbaufirma zu benennen, die die Arbeiten unter Einhaltung der vom Amt für Straßen- und Brückenbau erteilten Auflagen ausführen kann. Es wird gebeten, das Formblatt Antrag auf Erlaubnis und Herstellung einer Überfahrt zu verwenden und zusammen mit einem Lageplan etwa 2 Monate vor der beabsichtigten Nutzung einzureichen. Einzelheiten zum Verfahren entnehmen Sie bitte dem beigefügtem Informationsblatt zur Herstellung einer Überfahrt. Alternativ kann auch der Onlinedienst „Grundstücksüberfahrt beantragen in Bremerhaven“ genutzt werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Ursprungsportal