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Förderung für die Wohnungsmodernisierung von der Gemeinde Bewilligung

Bremen 99400087017000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400087017000

Leistungsbezeichnung

Förderung für die Wohnungsmodernisierung von der Gemeinde Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Förderung für den Ersatz von Ölheizkesseln beantragen

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Austausch Heizung (Synonym), Energiesparen (Synonym), Heizkessel (Synonym), Heizung (Synonym), Klimaschutz (Synonym), Sanierung (Synonym), Ölheizung (Synonym), Sanieren (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Infrastruktur-, Bau- und Wohnförderung (2060600)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wer seinen alten Ölheizkessel durch eine energieeffizientere und klimaschonendere Alternative ersetzen möchte, kann Zuschüsse der Umweltsenatorin dafür beantragen.

Volltext

Gefördert wird der Ersatz von Ölheizkesseln durch 

  • eine Wärmeversorgung mit Nah- oder Fernwärme auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung, Wärme aus der Abfallverbrennung oder Abwärme, 
  • eine Wärmepumpe oder 
  • durch Heizkessel auf Basis von Holzpellets oder Holzhackschnitzeln 

jeweils auch in Kombination mit solarthermischer Warmwasserbereitung oder solarthermischer Heizungsunterstützung.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Gebäudeeigentümer:innen, Mieter:innen und Pächter:innen sowie Unternehmen, die vertraglich die Wärmeversorgung und/oder Warmwasserversorgung eines Gebäudes übernommen haben (sogenannte Contractoren).

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Die Förderung kann für bestehende Gebäude im Land Bremen unabhängig von ihrer Nutzungsart (Wohnnutzung, gewerbliche Nutzung) gewährt werden. Die Maßnahme muss von einem in der Handwerksrolle eingetragenen Fachunternehmen durchgeführt werden. Über die Stilllegung des alten Ölheizkessels muss eine Stilllegungsbescheinigung vorgelegt werden, die ein Fachbetrieb auszustellen hat.

Die Bremer Förderung für Wärmepumpen, Solarthermieanlagen sowie für Holzpelletkessel und Holzhackschnitzelkessel kann nur in Anspruch genommen werden, wenn zuvor auch ein Förderantrag im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für diese Anlagen gestellt wurde und eine Förderzusage dafür vorgelegt wird. Anerkannt werden Förderzusagen, für die ab dem 15.05.2023, d.h. ab Inkrafttreten der aktuellen Fassung der Bremer Förderrichtlinie, beim BAFA oder bei der KfW ein Förderantrag gestellt wurde. Der Anschluss an ein Fernwärmenetz wird gleichzeitig von der Klimaschutzsenatorin, von swb sowie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durch Zuschüsse gefördert.

Neu: Förderung von Wärmepumpen

Ob eine Wärmepumpe im Einzelfall in einem Bestandsgebäude effizient betrieben werden kann, hängt unter anderem davon ab, ob und in welchem Umfang die Gebäudehülle bereits energetisch saniert wurde und welches Wärmeverteilsystem in dem Gebäude installiert ist.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat eine Informationsoffensive zum Thema „Energiewechsel” gestartet. Auf der Informationsseite des BMWK findet man unter anderem die Eignungsanalyse Wärmepumpe bei der man einen Fragebogen ausfüllen kann, um erste Hinweise zur Eignung des Gebäudes, das zukünftig über eine Wärmepumpe beheizt werden soll, sowie Informationen dazu zu erhalten, welche Voraussetzungen noch geschaffen werden müssen, um eine Wärmepumpe effizient und unter möglichst geringen Stromkosten in einem Bestandsgebäude betreiben zu können.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (Bewilligungsstelle) hat das swb-Kundencenter Bremen mit der Antragsbearbeitung beauftragt, Antragsteller aus Bremerhaven können sich auch an das swb-Kundencenter Bremerhaven wenden. Dort müssen die Förderanträge gestellt werden.

swb Kundencenter in Bremen, Sögestr. 59-61, Tel. +49 421 359 2658

swb Kundencenter in Bremerhaven, Bgm.-Smidt-Str. 49, Tel. +49 471 477 2222

Bearbeitungsdauer

14 Tag(e)
ab Antragseingang

Frist

Die geförderte Maßnahme muss innerhalb von 13 Monaten abgeschlossen sein. Der Verwendungsnachweis muss spätestens 6 Monate nach Abschluss der Maßnahme vorgelegt werden.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden