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Gesundheitsbescheinigung beantragen - für Personen (Lebensmittel) / Bremerhaven

Bremen 99003002000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003002000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Gesundheitsbescheinigung beantragen - für Personen (Lebensmittel) / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Lebensmittelschein (Synonym), Gesundheitspass (Synonym), Gesundheitszeugnis (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Gesundheitsvorsorge (1130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie bei Ihrer Arbeit mit offenen Lebensmitteln in Berührung kommen (zum Beispiel Lebensmittel herstellen oder damit arbeiten), brauchen Sie vor Beginn Ihrer erstmaligen Tätigkeit im Lebensmittelbereich eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.

Volltext

Jede Person, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt, verkauft oder auf andere Weise in den Verkehr bringt oder mit Lebensmitteln in Berührung kommt, benötigt eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes.

Bei Praktikanten wird im Einzelfall entschieden (durch das Gesundheitsamt).

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kostenübernahmebescheinigung Gesundheitszeugnis

    Ein Bescheid des Jobcenters bzw. ein Antrag auf Erstattung einer Behörde ist hier nicht ausreichend. Die Kostenübernahmebescheinigung muss an das Gesundheitsamt gerichtet und mit der Rechnungsadresse und Unterschrift versehen sein.

Voraussetzungen

Personen mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen (lesen und sprechen) benötigen eine Person, die beim Übersetzen behilflich ist.

Kosten

Gebühr: 34€
Dieser Betrag ist auf das Konto des Gesundheitsamtes zu überweisen. Bitte bringen Sie die Überweisungsquittung zu Ihrem Termin mit. Übernimmt der Arbeitgeber oder eine Institution die Kosten, muss dem Gesundheitsamt eine Kostenübernahme vorliegen bzw. vorgelegt werden.
Gebühr: 15€
Gebühren für eine Zweitschrift, die bei Verlust der Originalbescheinigung ausgestellt werden kann. Die Aufbewahrungsfrist der Daten zum Nachweis für eine evtl. Ausstellung einer Zweitschrift der Bescheinigung beträgt 10 Jahre.

Verfahrensablauf

Nach vorheriger Anmeldung per E-Mail an belehrung.gesundheitsamt@magistrat.bremerhaven.de oder telefonisch unter 0471 590-2351 erfolgt die Belehrung im Gesundheitsamt. Die wird im Anschluss an die Belehrung ausgehändigt.

Bearbeitungsdauer

Dauer des Termins: ca. 1,5 Stunden

Frist

Die Tätigkeit muss innerhalb der ersten 3 Monate nach Erhalt der Gesundheitsbescheinigung/Belehrung angetreten werden. Dann hat die Gesundheitsbescheinigung lebenslange Gültigkeit. Eine Unterbrechung der Tätigkeit hebt die lebenslange Gültigkeit nicht auf.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Bescheinigung ersetzt die früheren Gesundheitszeugnisse (§§ 17, 18 Bundesseuchengesetz). Die alten Zeugnisse (ab 1980) behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Belehrungen finden am Dienstag und Donnerstag jeweils um 08:00 Uhr statt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Gesundheitsamtes.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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