Gesundheitsbescheinigung beantragen - für Personen (Lebensmittel) / Bremerhaven
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Wenn Sie bei Ihrer Arbeit mit offenen Lebensmitteln in Berührung kommen (zum Beispiel Lebensmittel herstellen oder damit arbeiten), brauchen Sie vor Beginn Ihrer erstmaligen Tätigkeit im Lebensmittelbereich eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.
Jede Person, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt, verkauft oder auf andere Weise in den Verkehr bringt oder mit Lebensmitteln in Berührung kommt, benötigt eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes.
Bei Praktikanten wird im Einzelfall entschieden (durch das Gesundheitsamt).
- Personalausweis oder Reisepass
- Kostenübernahmebescheinigung Gesundheitszeugnis
Ein Bescheid des Jobcenters bzw. ein Antrag auf Erstattung einer Behörde ist hier nicht ausreichend. Die Kostenübernahmebescheinigung muss an das Gesundheitsamt gerichtet und mit der Rechnungsadresse und Unterschrift versehen sein.
Personen mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen (lesen und sprechen) benötigen eine Person, die beim Übersetzen behilflich ist.
Nach vorheriger Anmeldung per E-Mail an belehrung.gesundheitsamt@magistrat.bremerhaven.de oder telefonisch unter 0471 590-2351 erfolgt die Belehrung im Gesundheitsamt. Die wird im Anschluss an die Belehrung ausgehändigt.
Die Bescheinigung ersetzt die früheren Gesundheitszeugnisse (§§ 17, 18 Bundesseuchengesetz). Die alten Zeugnisse (ab 1980) behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Belehrungen finden am Dienstag und Donnerstag jeweils um 08:00 Uhr statt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Gesundheitsamtes.