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Gewerbe anmelden - Einzelunternehmen/Privatperson

Bremen 99050012104000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050012104000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Gewerbe anmelden - Einzelunternehmen/Privatperson

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Anmelden (Synonym), Gewerbeanmeldung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Bei Aufnahme eines Gewerbebetriebes ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Volltext

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn ein selbständiger Betrieb

  • eines stehenden Gewerbes,
  • einer Zweigniederlassung oder
  • einer unselbständigen Zweigstelle

aufgenommen wird. 

Die Gewerbeanmeldung ist erforderlich, um ein Gewerbe betreiben zu dürfen. Zusätzlich kann eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig sein, die bei der jeweils zuständigen Stelle beantragt werden muss.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Gewerbe-Anmeldeformular

    (die Erfassung und Übermittlung ist auch online möglich – siehe Verfahren)

  • Personalausweis oder Reisepass

    - eine Kopie ist bei schriftlicher Meldung ausreichend
    - bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht muss sich der Bevollmächtigte mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können

  • ggf. erforderliche Erlaubnisse

    (z.B. Gaststättenkonzession)

  • ggf. Handwerkskarte

Voraussetzungen

Der Sitz des Gewerbebetriebes, der Zweigniederlassung oder der unselbständigen Zweigstelle ist in der Stadt Bremen.

Kosten

Gebühr: 32€

Verfahrensablauf

  • Mit der eMeldung (siehe Button rechts oben unter Weitere Informationen") besteht die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung online zu erfassen und elektronisch an die Gewerbemeldestelle zu übertragen. Bei der Eingabe Ihrer Daten werden Sie von einem Assistenten geführt.
  • Am Ende des Vorgangs bekommen Sie eine Zusammenfassung Ihrer Daten angezeigt. 
  • Im Anschluss wird Ihnen eine Bestätigung der Gewerbemeldung mit der entsprechenden Zahlungsaufforderung per Post zugesendet.
  • Die Gewerbeanmeldung kann auch schriftlich oder persönlich während der Öffnungszeiten erfolgen.
  • Die Gewerbeanmeldung kann auch beim Einheitlichen Ansprechpartner, der zentralen Kontakt- und Servicestelle der Wirtschaft bei der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (http://www.wfb-bremen.de/de/wfb-einheitlicher-ansprechpartner), abgewickelt werden.

Bearbeitungsdauer

3 Tag(e)
für die Eingangsbestätigung (bei schriftlicher Meldung auf dem Postweg)

Frist

Die Gewerbeanmeldung muss mit Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare