Gewerbe anmelden - Einzelunternehmen/Privatperson
Inhalt
Begriffe im Kontext
Anmelden (Synonym), Gewerbeanmeldung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
29.02.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn ein selbständiger Betrieb
- eines stehenden Gewerbes,
- einer Zweigniederlassung oder
- einer unselbständigen Zweigstelle
aufgenommen wird.
Die Gewerbeanmeldung ist erforderlich, um ein Gewerbe betreiben zu dürfen. Zusätzlich kann eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig sein, die bei der jeweils zuständigen Stelle beantragt werden muss.
- ausgefülltes Gewerbe-Anmeldeformular
(die Erfassung und Übermittlung ist auch online möglich – siehe Verfahren)
- Personalausweis oder Reisepass
- eine Kopie ist bei schriftlicher Meldung ausreichend
- bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht muss sich der Bevollmächtigte mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können - ggf. erforderliche Erlaubnisse
(z.B. Gaststättenkonzession)
- ggf. Handwerkskarte
Der Sitz des Gewerbebetriebes, der Zweigniederlassung oder der unselbständigen Zweigstelle ist in der Stadt Bremen.
- Mit der eMeldung (siehe Button rechts oben unter Weitere Informationen") besteht die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung online zu erfassen und elektronisch an die Gewerbemeldestelle zu übertragen. Bei der Eingabe Ihrer Daten werden Sie von einem Assistenten geführt.
- Am Ende des Vorgangs bekommen Sie eine Zusammenfassung Ihrer Daten angezeigt.
- Im Anschluss wird Ihnen eine Bestätigung der Gewerbemeldung mit der entsprechenden Zahlungsaufforderung per Post zugesendet.
- Die Gewerbeanmeldung kann auch schriftlich oder persönlich während der Öffnungszeiten erfolgen.
- Die Gewerbeanmeldung kann auch beim Einheitlichen Ansprechpartner, der zentralen Kontakt- und Servicestelle der Wirtschaft bei der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (http://www.wfb-bremen.de/de/wfb-einheitlicher-ansprechpartner), abgewickelt werden.