Fundsachen Entgegennahme Versteigerungsanzeige
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Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Für alle Fundsachen gilt:
Interessieren sich weder Eigentümer noch Finder für die Fundsache, erwirbt die Stadtgemeinde nach 6 Monaten das Eigentum und die Fundsachen werden zur Versteigerung freigegeben.
Bei der Versteigerung erworbene Gegenstände gehören dem Erwerber endgültig.
Werden im Rahmen einer Versteigerung mögliche Eigentumsrechte an der Sache geltend gemacht, wird die Fundsache zur Klärung der Eigentumsverhältnisse aus der Versteigerung herausgenommen. Nach erfolgtem Eigentumsnachweis wird die Sache an den Eigentümer herausgegeben.
Die Versteigerungen im Fundbüro werden unter www.bremerhaven.de und in der Tagespresse angekündigt.
Bei einer Versteigerung ist es leider nicht möglich, mit EC-Karte zu zahlen. Ersteigerte Gegenstände werden nur gegen Bargeld ausgehändigt.