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Hundesteuer: Ermäßigung der Hundesteuer / Bremerhaven

Bremen 99102013149000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102013149000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Hundesteuer: Ermäßigung der Hundesteuer / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Sonstige Steuern (1060800)
  • Tierhaltung (1110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Hundesteuer um die Hälfte (= 45,00 € im Jahr) ermäßigt werden. (Siehe Verfahren)

Erforderliche Unterlagen

  • Gewerbeschein und Einkommensteuerbescheid

    für gewerbliche Hundehalter oder andere Personen, die die rassereinen Hunde ausschließlich zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes halten

  • Rentenbescheide

    für alleinstehende, über 65 Jahre alte Personen, wenn ihr Nettoeinkommen nicht das Dreifache des für sie maßgebenden Regelsatzes des Bundessozialhilfegesetzes übersteigt.

  • Einkommensnachweise aller zum Haushalt gehörenden Personen, sowie Nachweise über die Belastungen (Miete, Heizung, etc.)

    für Personen, die Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes haben.

Voraussetzungen

Eine Ermäßigung der Hundesteuer kann beantragen:

  1. Gewerbliche Hundehalter oder andere Personen, die die rassereinen Hunde ausschließlich zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes halten
  2. Alleinstehende, über 65 Jahre alte Personen, wenn ihr Nettoeinkommen nicht das Dreifache des für sie maßgebenden Regelsatzes des Bundessozialhilfegesetzes übersteigt.  Die Einkommensgrenze beträgt derzeit 1296 €. Die Ermäßigung wird für die Dauer der Laufzeit der Hundesteuermarke (derzeit bis 2020) ausgesprochen, so dass der Antrag nicht jedes Jahr neu gestellt werden muss.
  3. Personen, die Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes haben.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Für die Ermäßigung ist ein Antrag erforderlich. Der Antrag zu 1. Ist formlos zu stellen, für Anträge zu 2. oder 3. benutzen Sie bitte das entsprechende Formular im Bereich Formulare.

Bearbeitungsdauer

2 Woche(n)

Frist

Die Ermäßigung wird von dem Monat an gewährt, in dem der Antrag beim Steueramt eingeht.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal