Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Name: Sortiererklärung zur Reihenfolge der Vornamen

Bremen 99083002011001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99083002011001

Leistungsbezeichnung

Name: Sortiererklärung zur Reihenfolge der Vornamen

Leistungsbezeichnung II

Name: Sortiererklärung zur Reihenfolge der Vornamen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Vorname (Synonym), Rufname (Synonym), Sortierung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Eheschließung (1020300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

22.04.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Ich möchte die Reihenfolge meiner Vornamen neu sortieren. Mein Rufname steht an zweiter Stelle. Ich möchte, dass der Rufname vorne steht.

Volltext

Personen, die ihren Namen nach deutschem Recht führen und mehrere Vornamen haben, können die Reihenfolge der Vornamen neu bestimmen.

Ausländische Staatsangehörige, deren Namensführung sich aufgrund des Wohnsitzes oder des Domizils nach deutschem Recht richtet oder die durch Rechtswahl deutsches Namensrecht gewählt haben, können diese Erklärung ebenfalls abgeben. Wir empfehlen, sich in diesen Fällen vorab im Konsulat des Heimatstaates zu erkundigen, ob die Änderung im Pass eingetragen wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Aktuelle beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters/ Geburtsurkunde, wenn das Register nicht in dem Standesamt geführt wird, in dem die Erklärung abgegeben wird.
  • Aktuelle beglaubigte Abschrift des Eheregisters / Eheurkunde, wenn das Register nicht in dem Standesamt geführt wird, in dem die Erklärung abgegeben wird.
  • Personalausweis oder Reisepass

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Gebühr: 18€
Beurkundung der Namensführung
Gebühr: 13€
Geburtsurkunde, Eheurkunde
Gebühr: 13€
Bescheinigung über die Namensänderung bei späterer Ausstellung
Gebühr: 7€
weitere Bescheinigungen, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang ausgestellt werden
Bescheinigung über die Namenserklärung, wenn diese erstmalig bei oder nach der Beurkundung ausgestellt wird - gebührenfrei
Vor Ort ist Bar- und Kartenzahlung möglich.

Verfahrensablauf

Die Erklärung muss persönlich im Standesamt oder beim Notar abgegeben werden.

Bearbeitungsdauer

Die Erklärung wird unmittelbar im Standesamt aufgenommen und, soweit das Geburtenregister bei dem jeweiligen Bremer Standesamt liegt, sofort weiterbearbeitet.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Erklärung kann in jedem Standesamt abgegeben werden.

Erklärungen, die nicht im Geburtsstandesamt abgegeben werden, sendet das beurkundende Standesamt an das Geburtsstandesamt. Dort wird die Erklärung wirksam und eine Geburtsurkunde oder eine Namensänderungsbescheinigung ausgestellt. Gibt es kein deutsches Geburtsstandesamt und ist eine Eheschließung in Deutschland registriert, wird das Standesamt, das das Eheregister führt an Stelle des Geburtsstandesamtes zuständig. Gibt es weder ein Geburtenregister noch ein Eheregister in Deutschland, wird das Wohnsitzstandesamt zuständig.

Erklärungsmöglichkeiten:

erlaubt:
- neue Reihenfolge der Vornamen festlegen

nicht erlaubt:
- Hinzufügen von Vornamen
- Weglassen von Vornamen
- Veränderungen von Vornamen, die mit einem Bindestrich verbunden sind
- Streichung von Sonderzeichen
- Umwandlung der Umlaute
- Sonstige Änderung der Schreibweise

Kinder:
- unter 14 Jahren Erklärung durch die gesetzlichen Vertreter
- von 14 bis 17 Jahren eigene Erklärung  mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (am besten zur Beurkundung mitbringen, ansonsten ist die gesondert beurkundete Zustimmungserklärung erforderlich)
- ab 18 Jahren eigene Erklärung

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden