Jugendschutz
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Der Ordnungsdienst nimmt Alterskontrollen in Bezug auf den Erwerb und Konsum von Alkohol und Tabakwaren vor. Er kann Tabakwaren, Rauchzubehör und Alkohol polizeirechtlich sicherstellen. Der Ordnungsdienst überprüft zudem den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in Gaststätten, Glückspielstätten, bei Tanzveranstaltung (z.B. Diskotheken) und Film- und Spielprogrammen.
Der Verkauf von Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas an unter 18-Jährige ist verboten. Ebenso ist der Konsum für Jugendliche unter 18 Jahren nicht erlaubt.
Der Verkauf von Bier und Wein an Personen unter 16 Jahren, sowie deren Konsum ist verboten. Andere alkoholische Getränke wie Schnaps, Likör und Alkopops sind erst ab dem 18. Lebensjahr gestattet.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes belehren, und sprechen Verwarnungen gegenüber unter 18-Jährigen aus, die Tabakwaren konsumieren oder alkoholische Getränke zu sich nehmen. Darüber hinaus werden die Tabakwaren und die alkoholischen Getränke sichergestellt; die sorgeberechtigte Person wird schriftlich informiert und kann die sichergestellten Sachen beim Allgemeinen Ordnungsdienst nach Terminvereinbarung abholen.
Wer Alkohol oder Tabakwaren an unter 18-Jährige verkauft, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Sollte es zu einem Bußgeldverfahren kommen erhalten, Sie Post von der Bußgeldstelle.