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Hundehaltung

Bremen 99110009000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110009000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Hundehaltung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Anleinpflicht (Synonym), Gassi gehen (Synonym), Notdurft eines Hundes (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Tierhaltung (1110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Der Ordnungsdienst bestreift Park- und Grünanlagen, um zu prüfen, ob die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sich an die Anleinpflicht halten.

Des Weiteren wird darauf geachtet, dass die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer den Hundekot ordnungsgemäß beseitigen.

Die Anleinpflicht für Hunde gilt in Bremen ab dem 15. März und entdet am 15. Juli eines Kalenderjahres (Brut- und Setzzeit). In diesem Zeitraum müssen Hunde angeleint werden, wenn der Spaziergang außerhalb des bebauten Stadtgebietes führt. Doch auch in der Stadt wird der Freilauf der Hunde eingeschränkt. So gilt ganzjährig eine Anleinpflicht in vielen Parkanlagen.

Hunde die im öffentlichen Raum geführt werden, dürfen den Straßenverkehr nicht gefährden.

Bitte tragen Sie als Hundehalterinnen und Hundehalter dafür Sorge, dass ihr Hund keine Personen oder Tiere ausdauernd anbellt, sie anspringt oder in sonstiger Weise erheblich beinträchtigt.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Prinzipiell darf in Bremen ein Hund nur von Personen geführt werden, die körperlich dazu in der Lage sind, ihn zu kontrollieren. Ist dies nicht gewährleistet oder liegt keine Erfahrung in Sachen Hundeführung vor, gilt die Person als ungeeignet zur Führung eines Hundes, Wer seinen Vierbeiner in Geschäften, Einkaufszentren sowie öffentlichen Verkehrsmittel und bei Veranstaltungen Gassi führt, muss ihn anleinen und das jeweilige Hausrecht berücksichtigen.

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Hund außerhalb des eigenen Grundstückes beziehungsweise der eigenen Wohnung stets ein Halsband mit Ihrem Namen und Anschrift trägt.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes belehren, spechen kostenfreie oder kostenpflichtige Verwarnungen aus, zeigen Ordnungswidrigkeiten an und treffen Maßnahmen zur allgemeinen Gefahrenabwehr.

Der Ordnungsdienst kann direkt vor Ort ein Verwarngeld in bar erheben oder auch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten. In diesem Fall erhalten Sie Post von der Bußgeldstelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden