Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft
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Die Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen verfügt über diverse Musterverträge für die Gründung einer Steuerberatungsgesellschaft. Diese sind auf der Internetseite der Steuerberaterkammer im geschützten Bereich "Für Kammermitglieder" unter https://www.stbkammer-bremen.de/kammermitglieder.php eingestellt.
Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung oder der Gesellschafter oder in der Person der Vertretungsberechtigten ist der zuständigen Steuerberaterkammer innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Alle Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft
müssen der zuständigen Berufskammer gemeldet werden. Die Steuerberatungsgesellschaften
müssen jährlich eine aktuelle Gesellschafterliste bei der jeweiligen
Steuerberaterkammer vorlegen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der
Internetseiter der Steuerberaterkammer Bremen im geschützten Bereich "Für
Kammermitglieder" unter
https://www.stbkammer-bremen.de/kammermitglieder.php