Name: Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Lebenspartnerschaft
Inhalt
Name: Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Lebenspartnerschaft
Name: Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Lebenspartnerschaft
Begriffe im Kontext
Ehename (Synonym), Ehenamen (Synonym), Familienname (Synonym), Geburtsname (Synonym), Lebenspartnerschaft (Synonym), Mädchenname (Synonym), Nachname (Synonym), Name (Synonym), Scheidung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
22.04.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Ein/e Lebenspartner/in, die/der einen Lebenspartnerschaftsnamen führt, kann nach Auflösung der Lebenspartnerschaft (Auflösung oder Tod der/des anderen Lebenspartners/in) ihren/seinen Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens geführten Familiennamen wieder annehmen.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelle beglaubigte Abschrift vom Lebenspartnerschaftsregister, soweit das Register nicht bei dem Standesamt geführt wird, bei dem Erklärung abgegeben wird
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil ggf. Sterbeurkunde
Gebühr:
40€
Beurkundung zur Namensführung
Gebühr:
13€
Bescheinigung über die Namensänderung bei späterer Ausstellung
Gebühr:
7€
weitere Bescheinigung, wenn sie gleichzeitig beantragt uns in einem Arbeitsgang ausgestellt werden
Bescheinigung über die Namensänderung, wenn diese erstmalig bei oder nach der Beurkundung ausgestellt wird - gebührenfrei
Vor Ort ist Bar- und Kartenzahlung möglich.
Vor Ort ist Bar- und Kartenzahlung möglich.
Die Erklärung kann entweder beim Wohnsitzstandesamt oder auch bei dem Standesamt abgegeben werden, bei dem Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Bei Erklärung beim Wohnsitzstandesamt leitet dies eine beglaubigte Abschrift der Erklärung an das Standesamt weiter, dass die Lebenspartnerschaft seinerzeit beurkundet hat.
Wirksam wird die Erklärung zur Wiederannahme bei dem Standesamt bearbeitet wurde, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde.