Name: Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
Inhalt
Begriffe im Kontext
Ehe (Synonym), Ehename (Synonym), Ehenamen (Synonym), Geburtsname (Synonym), Nachname (Synonym), Name (Synonym), Namensführung (Synonym), Scheidung (Synonym), Mädchenname (Synonym)
Fachlich freigegeben am
22.04.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Ein Ehegatte, der einen Ehenamen führt, kann nach Auflösung der Ehe (Scheidung oder Tod des anderen Ehegatten) seinen Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Familiennamen wieder annehmen. Kinder aus dieser Ehe, die den Ehenamen als Geburtsnamen führen, können sich der Namensänderung nicht anschließen.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelle beglaubigte Abschrift vom Eheregister, soweit das Register nicht bei dem Standesamt geführt wird, bei dem Erklärung abgegeben wird
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde
Gebühr:
40€
Beurkundung zur Namensführung
Gebühr:
13€
Beischeinigung über die Namensänderung bei späterer Ausstellung
Gebühr:
7€
weitere Bescheinigungen, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang ausgestellt werden
Bescheinigung über die Namensführung, wenn diese erstmalig bei oder nach der Beurkundung ausgestellt wird - gebührenfrei
Vor Ort ist Bar- und Kartenzahlung möglich.
Vor Ort ist Bar- und Kartenzahlung möglich.
Die Erklärung kann entweder beim Wohnsitzstandesamt oder auch bei dem Standesamt abgegeben werden, bei dem die Ehe geschlossen wurde.
Bei Erklärung beim Wohnsitzstandesamt leitet dies eine beglaubigte Abschrift der Erklärung an das Eheschließungstandesamt weiter.
Wirksam wird die Erklärung zur Wiederannahme bei dem Standesamt bearbeitet wurde, bei dem die Ehe geschlossen wurde.