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Geburt: Vertrauliche Geburt

Bremen 99027004000000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99027004000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Geburt: Vertrauliche Geburt

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Geburt (Synonym), Mutter (Synonym), Neugeborenenes (Synonym), Baby (Synonym), Entbindung (Synonym), Schwangere (Synonym), Beratungsstelle (Synonym), Niederkunft (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Nach der Geburt (1010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Eine Frau kann ihr Kind medizinisch sicher und vertraulich zur Welt bringen.

Volltext

Eine Frau kann ihr Kind medizinisch sicher und vertraulich zur Welt bringen. Sie muss ihre Identität nur einmalig gegenüber der Beratungsstelle preisgeben.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Grundsätzlich kann jede Schwangerenberatungsstelle im  Land Bremen Beratung zur vertraulichen Geburt leisten.

Hat sich die Frau für die vertrauliche Geburt entschieden, muss Cara – Beratungsstelle zu Schwangerschaft und Pränataldiagnostik als zuständige Schwangerenberatungsstelle für die vertrauliche Geburt im Land Bremen hinzugezogen werden.

  1. Vor der Geburt:
    Cara informiert und berät die Frau zur vertraulichen Geburt, erstellt den Herkunftsnachweis unter einem von der Frau gewählten Pseudonym, informiert die Adoptionsstelle, die Amtsvormundschaft und die gewählte Klinik oder Hebamme. Die Frau kann sich für eine Klinik oder Hebamme ihrer Wahl entscheiden.

  2. Nach der Geburt:
    Die Klinik oder Hebamme informiert nach der Geburt die Adoptionsstelle, die Amtsvormundschaft, den Senator für Inneres und Cara über die erfolgte Geburt (Ort und Zeit ) unter dem Pseudonym der Frau

  3. Die Frau geht zur Geburt direkt in eine Klinik oder zur Hebamme ihrer Wahl:
    Geht die Frau direkt zur Geburt in eine Klinik und entbindet ihr Kind "anonym", ist die Geburtsklinik per Gesetz verpflichtet, die Frau über die Möglichkeit der vertraulichen Geburt und das Beratungsangebot zu informieren. Möchte die Frau diese in Anspruch nehmen, ist die Klinik verpflichtet, Cara zu informieren.
    Entscheidet sich die Frau in der Beratung für eine vertrauliche Geburt, übernimmt Cara, wie vor der Geburt – die Information der Adoptionsstelle, der Amtsvormundschaft und erstellt den Herkunftsnachweis, der an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben verschickt wird.

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe möglich.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Auch wenn die Standesämter die Geburt beurkunden, erfolgen Information und Beratung zur vertraulichen Geburt durch die Schwangerenberatungsstellen und durch Cara.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden