Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Ehe: Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Bremen 99079001000000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99079001000000

Leistungsbezeichnung

Ehe: Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Leistungsbezeichnung II

Ehe: Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Ehe (Synonym), Eheschließung (Synonym), Heirat (Synonym), Lebenspartnerschaft (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)
  • Scheidung (1020400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

22.04.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wir möchten unsere eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln.

Volltext

Am 01.10.2017 ist das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft getreten.

Bestehende Lebenspartnerschaften können in Ehen umgewandelt werden, wenn die Lebenspartner persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit im Standesamt erklären, miteinander eine Ehe führen zu wollen. Es handelt sich bei der Umwandlung also um eine Eheschließung.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültige Personalausweise oder Reisepässe
  • die erweiterte Meldebescheinigung, wenn eine Person nicht in Bremen gemeldet ist oder im Melderegister eine Auskunftssperre eingerichtet ist
  • die aktuelle (nicht älter als sechs Monate) beglaubigte Abschrift vom Lebenspartnerschaftsregister oder die aktuelle Lebenspartnerschaftsurkunde und die aktuellen beglaubigten Abschriften der Geburtsregister/Geburtsurkunden,

    wenn die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt begründet wurde, bei dem die Umwandlung vollzogen wird

Voraussetzungen

Die Umwandlung muss beim Standesamt angemeldet werden (vergleichbar mit der "Anmeldung zur Eheschließung", siehe unter "i  Wo kann ich mehr erfahren?").

Die eingetragene Lebenspartnerschaft muss noch bestehen.

Zuständig für die Anmeldung zur Umwandlung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Die Eheschließung selbst kann bei jedem Standesamt erfolgen-

Die Eheschließung selbst kann bei jedem Standesamt erfolgen.

Kosten

Gebühr: 13€
Eheurkunde
Gebühr: 7€
Jede weitere, gleichzeitig ausgestellte Eheurkunde
Gebühr: 114€
Eheschließung in einem Außentrauort
Die Umwandlung selbst ist gebührenfrei.
Stammbuch: 15,00 € bis 40,00 €

Verfahrensablauf

Das Paar entscheidet, ob die Umwandlung am Schreibtisch oder in einem der Trauräume des Standesamts vorgenommen wird.

Die Anmeldung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe möglich.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

Da die Umwandlung eine Eheschließung ist, müssen bei diesem Termin beide Partner im Standesamt anwesend sein. Findet die Umwandlung nicht direkt im Anschluss an die Anmeldung zur Umwandlung statt sondern zum Beispiel im Rahmen einer förmlichen Zeremonie zu einem späteren Zeitpunkt, ist eine Bevollmächtigung für den Termin der Anmeldung möglich. Setzen Sie sich am Besten vorher mit dem Standesamt in Verbindung.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden